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Magdeburg, den 28.01.2003

Grünes Licht für Pflege-Betreuungs-Verordnung/ Minister Kley: Neue Modelle zur Verbesserung der häuslichen Betreuung von Demenzkranken

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 050/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 050/03 Magdeburg, den 28. Januar 2003 Grünes Licht für Pflege-Betreuungs-Verordnung/ Minister Kley: Neue Modelle zur Verbesserung der häuslichen Betreuung von Demenzkranken Sachsen-Anhalt fördert künftig niedrigschwellige Betreuungsangebote und Modellvorhaben für Demenzkranke. Dazu beschloss die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag die Pflege-Betreuungs-Verordnung. Ziel sind der Ausbau und die Schaffung zusätzlicher Kontakt- und Betreuungsangebote für Demenzkranke sowie die Entlastung pflegender Personen. Das Land stellt 2003 für diese Modellprojekte 331.000 Euro zur Verfügung, den selben Betrag steuern die Pflegekassen bei. Träger können Anträge beim Landesamt für Versorgung und Soziales einreichen. Aus Sicht von Sozialminister Gerry Kley sollen auf diesem Weg neue Modelle zur Verbesserung der häuslichen Betreuung von Demenzkranken erprobt werden. Kley sagte nach der Kabinettsitzung in Magdeburg: "Es werden einerseits für eine häusliche Betreuung von Demenzkranken die Möglichkeiten erweitert und andererseits die pflegenden Angehörigen stärker unterstützt." Bislang liegen drei Anträge zur Projektförderung vor. So haben der DRK-Landesverband Sachsen-Anhalt, die Alzheimer Gesellschaft Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle Modellvorhaben eingereicht, mit denen insbesondere neue Versorgungskonzepte und -strukturen umgesetzt und aufgebaut werden sollen. Auch in Sachsen-Anhalt haben Demenzkranke in häuslicher Pflege künftig nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz des Bundes Anspruch auf ein zusätzliches Betreuungsgeld. Die Leistung (460 Euro pro Jahr) muss bei den Pflegekassen beantragt werden. Mit dem Betreuungsgeld können neben Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten auch andere anerkannte so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote finanziert werden. Als niedrigschwellig werden Betreuungsangebote eingestuft, bei denen Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder zu Hause übernehmen, die in erheblichem Maße beaufsichtigt und betreut werden müssen. Weiter gehören dazu die Entlastung und Beratung pflegender Angehöriger. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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