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Magdeburg, den 28.01.2003

Infrastrukturentwicklung: Kabinett stimmt Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen zu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 049/03 Magdeburg, den 28. Januar 2003 Infrastrukturentwicklung: Kabinett stimmt Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen zu Gemeinsam mit den Nachbarländern Sachsen und Thüringen wird sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat für eine Verlängerung des so genannten Beschleunigungsgesetzes für Verkehrswegeplanungen über das Jahr 2004 hinaus einsetzen. Einer entsprechenden Bundesratsinitiative hat das Kabinett heute zugestimmt. Sie ist Bestandteil eines ¿Entschließungsantrags Aufbau Ost¿, der bei der nächsten Sitzung der Länderkammer im Februar eingebracht werden soll. ¿Die rasche Durchführung von notwendigen Verfahren ist eine Voraussetzung, um den Ausbau der Infrastruktur auch in den nächsten Jahren zielgerichtet voranbringen zu können¿, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die Entscheidung der Landesregierung. Als Beispiel für die praktischen Auswirkungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes nannte er die Umsetzung der ¿Hosenträger-Variante¿ in der Altmark-Region. "Bislang gehen die Vorbereitungen zur Umsetzung dieses wichtigen Verkehrsprojekts zügig voran. Es wäre fatal, wenn die Realisierung nach 2004 wegen bürokratischer Hürden  ins Stocken geriete", betonte Daehre. ¿Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz hat sich bewährt. Umweltbelange werden ausreichend berücksichtigt. Was sich bewährt hat, sollte man nicht wieder abschaffen.¿ Auf die ¿Hosenträger-Variante¿ hatten sich die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Juli vorigen Jahres mit dem Bund geeinigt. Nach Berechnung von Experten wird die Umsetzung des Projekts, zu dem neben der Verlängerung der A14 und der A39 auch die Anbindung von Salzwedel, Gardelegen und Haldensleben sowie eine West-Ost-Bundesstraße in Richtung Brandenburg gehören, rund 1,6 Milliarden Euro kosten. Zu Ihrer Information: Die Geltungsdauer des "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991 ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen: · Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen. · Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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