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Magdeburg, den 28.01.2003

Krankenhausplan 2003 unter Dach und Fach/ Minister Kley: Solide Basis für zukunftsfähiges Qualitätsmanagement

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 051/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 051/03 Magdeburg, den 28. Januar 2003 Krankenhausplan 2003 unter Dach und Fach/ Minister Kley: Solide Basis für zukunftsfähiges Qualitätsmanagement Der Krankenhausplan 2003 ist unter Dach und Fach: Die Landesregierung beschloss den Plan am heutigen Dienstag in ihrer Kabinettssitzung in Magdeburg. In den Krankenhausplan 2003 wurden wie im Vorjahr 54 Krankenhäuser einschließlich der beiden Universitätskliniken aufgenommen. Der Plan schreibt für eine bedarfsgerechte akutstationäre Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt 17.084 Betten fest. Das bedeutet in der Summe einen Abbau von 255 Betten gegenüber dem Vorjahr, wobei insgesamt 363 Planbetten abgebaut und mit dem Ziel struktureller Veränderungen 108 Betten insbesondere im Bereich der Psychiatrie neu aufgenommen wurden. Insgesamt ergibt sich damit eine Bettenziffer (Anzahl der Planbetten je 10.000 Einwohner) von 65,7 und damit eine leichte Reduzierung gegenüber 2002 (65,8). Damit rangiert Sachsen-Anhalt bei der Bettenziffer weiter unter dem Bundesdurchschnitt und nimmt im bundesweiten Vergleich wiederum eine mittlere Position ein. Gesundheitsminister Gerry Kley bezeichnete den nunmehr vorliegenden Plan als eine solide Basis für ein zukunftsfähiges Qualitätsmanagement. Kley sagte nach der Kabinettsitzung: ¿Bei der weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft muss perspektivisch das Augenmerk auf eine stärkere Vernetzung der Leistungssektoren gelegt werden. Es gilt, im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung auf qualitativ hohem Niveau nicht nur Synergieeffekte zu nutzen, sondern den ambulanten, rehabilitativen und stationären Sektor so zu verzahnen, dass effiziente wirtschaftliche Strukturen entstehen.¿ Kley kritisierte, dass das Fallpauschalengesetz des Bundes diesen sektorenübergreifenden Ansatz vermissen lässt. Zwar könnten die Fallpauschalen Behandlungseffizienz fördern, das interne Kostenmanagement verbessern und auch zu einer externen Leistungstransparenz bei Krankenkassen, Patienten sowie Versicherten führen. Dazu müssten aber, so der Minister, die frei werdenden Wirtschaftlichkeitsreserven möglichen  Kostenerhöhungen in anderen Bereichen gegenübergestellt und mit kalkuliert werden. Kley sprach sich erneut für ein echtes Preissystem aus: ¿Wenn noch bis 2006 die Fallpauschalen gegen vereinbarte Budgets verrechnet werden, dann ist das für das Leistungsbewusstsein der Krankenhäuser nicht förderlich und führt in der Konsequenz zu einer Strukturkonservierung.¿ Kley betonte, dass Sachsen-Anhalt wie alle anderen Bundesländer eine Krankenhausplanung in Form einer leistungsorientierten Bedarfsermittlung vorgenommen habe. Er trat dem Vorwurf der Krankenkassen entgegen, die diesjährige Krankenhausplanung hätte bereits dem Fallpauschalengesetz angepasst werden müssen. Der Minister sagte dazu: ¿Zweifellos wird die in diesem Jahr begonnene Einführung von Fallpauschalen die Krankenhausplanung der Länder nachhaltig beeinflussen, und wir werden perspektivisch das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Landes novellieren. Dazu müssen jedoch zunächst Bundesgesetze geändert werden." Der Krankenhausplan wurde im Dezember im Krankenhausplanungsausschuss abschließend beraten. Während die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände dem Plan zustimmten, vertraten die Krankenkassen die Ansicht, bereits für 2003 müsste eine dem Fallpauschalengesetz (FPG) angepasste Krankenhausplanung erfolgen, die auf Bettenkapazitäten als Planungsgröße verzichtet. Dazu sind jedoch zunächst Änderungen unter anderem im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes erforderlich. Die Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der AOLG befasst sich zur Zeit im Rahmen eines Arbeitskreises, dem sechs Ländervertreter angehören, mit der Krankenhausplanung unter den Bedingungen des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups). Auch im Sozialministerium wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die noch in dieser Woche zusammenkommen wird. Zum Hintergrund  Der Krankenhausplan wird laut Krankenhausgesetz des Landes jährlich fortgeschrieben. In dieser Jahresplanung werden die für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser und die nach Fachrichtungen gegliederten Planbetten und Tagesklinikplätze festgeschrieben. Die Letztverantwortung für die Krankenhausplanung liegt beim Land. Im Vorfeld wird der Entwurf des Krankenhausplans, der vom Land erarbeitet wird, im Krankenhausplanungsausschuss beraten, dem neben dem Land, die Landesverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände angehören. Dabei ist Einvernehmen anzustreben. Ist dies nicht herstellbar, macht das Land von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch. Die Krankenkassen sind verpflichtet, mit den Trägern der in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser Pflegesatzverhandlungen zu führen. Die Aufnahme in den Krankenhausplan bildet somit für die Krankenhäuser die Grundlage für die Kostenabrechnung mit den Krankenkassen und ist die Voraussetzung für die Förderung von Investitionen. Entwicklung der Bettenkapazitäten (Planbetten) und der Bettenziffer (Planbetten je 10.000 Einwohner) in Sachsen-Anhalt Jahr Planbetten-Anzahl Bettenziffer 1990 28.917 96,6 1991 25.808 88,3 1992 23.077 79,0 1993 22.329 78,3 1994 20.832 74,1 1995 19.948 71,5 1996 19.653 71,0 1997 18.908 68,75 1998 18.342 67,15 1999 18.044 66,5 2000 17.899 66,5 2001 17.679 66,4 2002 17.339 65,8 2003 17.084 65,7 Quelle: Krankenhauspläne des Landes Sachsen-Anhalt Bettenziffer der Planbetten im Ländervergleich Land Bettenziffer 2000 Bettenziffer 2001 Bettenziffer 2002 Baden-Württemberg 61,6 61,2 60,5 Bayern 68,3 68,1 67,3 Berlin 70,4 66,9 65,2 Brandenburg 63,1 62,8 62,1 Bremen 92,8 85,5 96,7 Hamburg 77,2 78,7 80,4 Hessen 68,6 64,7 64,5 Mecklenburg-Vorpommern 61,2 61,4 60,1 Niedersachsen 60,8 60,5 59,8 Nordrhein-Westfalen 75,2 74,9 74,8 Rheinland-Pfalz 68,2 66,3 66,0 Saarland 74,8 69,9 69,9 Sachsen 65,1 65,2 65,2 Sachsen-Anhalt

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