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Dessau, den 30.01.2003

Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte / Unterlassene Hilfeleistung PD Dessau

Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 016/03 Dessau, den 30. Januar 2003 Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte / Unterlassene Hilfeleistung PD Dessau Am 30.01.03, gegen 06:00 Uhr, erhielt die Polizei die Mitteilung, dass ein Notarzt bei einem Einsatz im Peterholzhang behindert wird. Vor Ort wurde festgestellt, dass eine Mitarbeiterin eines mobilen Pflegedienstes zur Betreuung einer 77 jährigen Frau bestellt wurde. Als sie die ältere Frau pflegen wollte, stellte sie fest, dass diese röchelte und schlecht Luft bekam. Deshalb rief sie den Notarzt und den Sohn der pflegebedürftigen Frau an. Der Sohn, der 48 Jahre alt ist und in unmittelbarer Nähe wohnt, war noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte im Haus seiner Mutter. Er sagte zu der Pflegemitarbeiterin, dass sie das Haus verlassen soll und er keinen mehr an seine Mutter lässt. Die eingetroffenen Polizeibeamten klingelten mehrfach und riefen durch die verschlossene Tür, dass die Polizei da ist und er die Tür öffnen soll. Nach einigen Minuten öffnete der Sohn die Tür einen Spalt und sagte nochmals, dass er keinen an seine Mutter lassen werde. Ihm wurde ausführlich die Rechtslage erklärt. Trotzdem wollte er die Tür wieder schließen, jedoch konnte ein Polizeibeamter dies dadurch verhindern, dass er seinen Fuß dazwischen stellte. Danach wurde der Sohn mittels einfacher körperlicher Gewalt zur Seite gedrängt, sodass der Notarzt und die Sanitäter zu der Frau gehen konnten. Der Sohn ließ sich immer noch nicht beruhigen und versuchte ständig, die Rettungskräfte an ihrer Arbeit zu hindern. Deshalb entschloss sich die Polizei, dem Widerspenstigen Handschellen anzulegen. Da der Sohn sich nun noch heftiger wehrte und er versuchte, sich aus dem Haltegriff zu lösen, brach er sich bei diesem Befreiungsversuch den Oberarm. Zwischenzeitlich wurde die Rentnerin ins Krankenhaus abtransportiert. Der noch vor Ort anwesende Notarzt kümmerte sich sofort um die Verletzung des Sohnes. Es wurde ein zweiter Rettungswagen bestellt, der den Mann ins Krankhaus fahren sollte. Als dieser Wagen eintraf, weigerte sich der Sohn wieder. Er konnte schließlich überredet werden, mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus zu fahren. Impressum: Polizeidirektion Dessau Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: 0340/ 6000-204 Fax: 0340/ 6000-210 Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de

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