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Magdeburg, den 31.01.2003

Staatsminister Robra zur Zukunft der EU-Strukturpolitik: ?Ostdeutschland nicht zum Verlierer der EU-Erweiterung machen!?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/03 Magdeburg, den 31. Januar 2003 Staatsminister Robra zur Zukunft der EU-Strukturpolitik: ¿Ostdeutschland nicht zum Verlierer der EU-Erweiterung machen!¿ Am 30. Januar 2003 hat die Europäische Kommission ihren Zweiten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vorgestellt. Darin werden aktualisierte Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Regionen in den heutigen und den künftigen Mitgliedstaaten der EU vorgelegt. Darüber hinaus fasst der Bericht den derzeitigen Stand der Debatte um die Ausgestaltung der europäischen Regionalpolitik zusammen. Hierzu erklärt Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra: ¿Die von der Kommission vorgelegte Analyse beweist erneut, dass es sowohl in der heutigen Union als auch in den künftigen Mitgliedstaaten Regionen mit großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen gibt. Bedauerlicherweise gehört auch Ostdeutschland dazu. Das Wirtschaftswachstum in Ostdeutschland verläuft seit 1998 niedriger als im EU-Durchschnitt. Dadurch ist der Entwicklungsrückstand der meisten Förderregionen Ostdeutschlands nicht geringer, sondern größer geworden. Die Daten zeigen, dass der Aufbauprozess im Osten Deutschlands noch längst nicht abgeschlossen ist und dass wir dazu auch die Unterstützung der Europäischen Union brauchen.¿ Ihm sei völlig unverständlich, äußerte Robra, wie die SPD-Fraktion im Magdeburger Landtag sich mit einer Absenkung der Förderung einverstanden erklären könne. Dies sei kein Problem fehlender Solidarität mit den Beitrittskandidaten. ¿Wir wollen die EU-Erweiterung ohne Wenn und Aber. Die Erweiterung darf jedoch nicht den Aufholprozess in Ostdeutschland gefährden. Solidarität mit den problembeladensten Regionen der heutigen EU darf nicht gegen die Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten ausgespielt werden.¿ Nach den neuesten Angaben der Kommission würden von den heutigen Ziel-1-Gebieten 18 Regionen mit 21 Millionen Einwohnern nur deshalb aus der Ziel-1-Förderung herausfallen, weil das durchschnittliche Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt durch die Erweiterung sinkt. Zu diesen 18 Regionen zählen fast alle ostdeutschen Ziel-1-Gebiete mit einer Bevölkerungszahl von ca. 11 Millionen. Das wären über die Hälfte der insgesamt betroffenen Unionsbürger. Für diese Menschen entstände der Eindruck, sie würden zu Verlierern des Erweiterungsprozesses, weil auf ihre Kosten der Beitritt finanziert wird, während von den Vorteilen der Osterweiterung vor allem die wirtschaftsstärksten Regionen profitieren, erklärte der Minister. ¿Wir ostdeutschen Länder machen bereits seit längerem auf das Problem aufmerksam und fordern, dass die künftige Förderung der Regionen, die allein durch die Absenkung des EU-Durchschnitts im Zuge der Osterweiterung aus der Ziel 1 Förderung fallen würden, auch in der kommenden Förderperiode der Ziel 1-Förderung einschließlich des dies­bezüglichen Beihilferegimes entsprechen muss. Aus beihilferechtlichen wie aus Gründen der Gleichbehandlung sollte eine Lösung innerhalb des neuen Zieles 1 gefunden werden. Hierfür sind verschiedene Optionen denkbar. Bei Ziel 1 werden auch im laufenden Förderzeitraum in der geltenden Strukturfonds-Verordnung Regionen mit speziellen Problemen besonders berücksichtigt. Warum soll man nicht in die ab 2007 geltende Verordnung eine Regelung aufnehmen, dass die allein durch die Absenkung des EU-Durchschnitts über die 75%-Grenze kommenden Regionen wie Ziel-1-Gebiete behandelt werden? Dies ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und der Akzeptanz des Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir werden unseren Standpunkt nachdrücklich auf europäischer Ebene und gegenüber der Bundesregierung vertreten. Beispielsweise hat unser Staatssekretär, Dr. Michael Schneider, im Ausschuss der Regionen der EU die Berichterstattung zu diesem Thema übernommen. Ich hoffe, dass wir am 17. Februar unsere Position dem zuständigen EU-Kommissar Barnier im Rahmen einer Konferenz zur Zukunft der Kohäsionspolitik in Brüssel persönlich erläutern können.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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