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Magdeburg, den 03.02.2003

Minister Kley: Sachsen-Anhalt hat bei der Kinderbetreuung weiter die Nase vorn / Appell an Demonstranten

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 005/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 005/03 Magdeburg, den 22. Januar 2003 Minister Kley: Sachsen-Anhalt hat bei der Kinderbetreuung weiter die Nase vorn / Appell an Demonstranten Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat sich am Mittwoch vor dem Hintergrund der Proteste gegen die Pläne der Landesregierung zur Kinderbetreuung mit einem Appell an die Demonstranten gewandt: "Informieren Sie sich selbst über die Fakten! Denken Sie an das Wohl der Kinder. Lassen Sie sich nicht blind vor den Karren jener spa nnen, die mit Halb- und Unwahrheiten lediglich für Verunsicherung sorgen wollen! Sachsen-Anhalt hat bei der Kinderbetreuung weiter die Nase vorn." Fakt ist: Jeder der Arbeit hat oder bekommt, wird auch künftig einen Anspruch auf eine neunstündige Ganztagsbetreuung seines Kindes in Krippe oder Kindergarten haben. · Die im Gesetz festgelegte Betreuungszeit von mindestens neun Stunden ist keine Obergrenze, so dass auch eine längere Betreuung der Kinder erfolgen kann. · Das Gesetz führt durch neue Regelungen bei der Raum- und Gruppengröße sowie durch das Angebot von Tagesmüttern zu mehr Flexibilität vor Ort, so dass eine schnelle Vermittlung von Betreuungsplätzen möglich ist. · Zweitkräfte wie Sozialassistentinnen können künftig in Krippen für pflegerische Arbeiten auch eingesetzt werden. Aber: Niemand will und wird auf qualifizierte Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen verzichten. Kley verwies auf die Regelungen zur Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die SPD und PDS zu verantworten hätten und die weitaus schlechter seien als die in Sachsen-Anhalt geplanten. So gäbe es in Mecklenburg-Vorpommern generell keinen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. SPD und PDS, die dort am Ruder seien und hierzulande die Trommel rührten, unterstützten nicht einmal die Berufstätigkeit von Vater und Mutter. Für Kindergartenkinder bestehe dort zudem nur ein Anspruch auf eine sechsstündige Betreuung. Auch in Brandenburg liege die Mindestbetreuungszeit lediglich bei sechs Stunden, im Hort sogar nur bei 4 Stunden täglich. Diese Fakten würden SPD und PDS im Land aus gutem Grund verschweigen. Kley sagte: "Wer jetzt in Sachsen-Anhalt auf die Straße geht, gefährdet Betreuungsstandards für alle Kinder in den KiTas des Landes, denn fest steht, dass wir es uns auf Dauer nicht leisten können, als einziges und am höchsten verschuldetes Bundesland eine weit über dem Niveau der neuen Länder liegende Kinderbetreuung zu finanzieren. Unterm Strich bleibt aber unbestritten: Sachsen-Anhalt leistet sich weiter mehr als Länder wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg und behält auch künftig bundesweit die komfortabelste Kinderbetreuung." Kley bekräftigte erneut, dass er bei der Gesetzesnovelle einen breiten Kompromiss anstrebe: "Auch bei der SPD setzt sich offenkundig die Einsicht durch, dass die Kinderbetreuung im Land in der derzeitigen Form weder finanzierbar noch zukunftsfähig ist. Davon zeugt ihr Vorschlag, Kindern nicht erwerbstätiger Eltern generell nur einen Halbtagsanspruch in Krippe und Kindergarten zuzubilligen." Der Minister betonte, dass der Regierungsvorschlag zudem das richtige Signal sei: "Staatliche Betreuung - und sei sie auch noch so gut - kann die Erziehung in der Familie und durch die Eltern nicht ersetzen. Insofern zielt der Gesetzentwurf auf mehr Eigenverantwortung und gewährleistet zugleich weiterhin und ohne Abstriche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie." Kley verwies darauf, dass Verbände wie der Deutsche Familienverband oder die katholische Kirche diese Ansicht teilten. Übersicht zur Kinderbetreuung in den ostdeutschen Ländern Mecklenburg-Vorpommern Einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gibt es nicht . Die Wohnsitzgemeinden sollen dem Wunsch der Personensorgeberechtigten nach Betreuung und Erziehung ihrer bis drei Jahre alten Kinder in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege durch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen entsprechen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf 6-stündige Betreuung im Kindergarten; Ein Ganztagsplatz ist an Bedingungen geknüpft. Brandenburg Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch. Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Der Rechtsanspruch ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Sachsen Der Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben jedoch die Pflichtaufgabe, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für Schulkinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen. Bei Kindern unter drei Jahren kann die Gemeinde auch Tagespflege anbieten. Thüringen In Thüringen gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem Alter von zwei Jahren und sechs Monaten bis zum Schuleintritt. Sachsen-Anhalt (Gesetzentwurf der Landesregierung, PM des Sozialministeriums 167/2002 vom 12.November 2002) Jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang hat einen Rechtsanspruch. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch bei Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten, oder aus besonderen pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen. Die Mindestbetreuungszeit in Krippe und Kindergarten liegt bei 9 Stunden, im Hort bei 6 Stunden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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