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Magdeburg, den 04.02.2003

Olbertz überträgt dem Bistum Magdeburg die Rechte und Pflichten einer unteren Denkmalschutzbehörde

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 028/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 028/03 Magdeburg, den 4. Februar 2003 Olbertz überträgt dem Bistum Magdeburg die Rechte und Pflichten einer unteren Denkmalschutzbehörde Am 29. Januar 2003 unterzeichneten Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz und der Generalvikar Reinhold Pfafferodt für das Bistum Magdeburg eine Vereinbarung, die dem Bistum die Rechte und Pflichten einer unteren Denkmalschutzbehörde überträgt. Diese übertragung erstreckt sich auf Kulturdenkmale im Eigentum und in der Nutzung der Katholischen Kirche im Bereich des Bistums Magdeburg, soweit diese im Land Sachsen-Anhalt gelegen sind. Als untere Denkmalschutzbehörde fungiert das bischöfliche Ordinariat Magdeburg (Kirchenbauamt). Beide Seiten betonten, dass mit diesem Schritt ein wichtiger Schritt zur Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz gelungen sei. Zugleich werden damit die einzelnen Verfahrensschritte vereinfacht und verkürzt. Die Vereinbarung trage modellhaften Charakter und könne als Beispiel für ähnliche Lösungen gelten, so Olbertz. Impressum: Kultusministerium Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3695 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

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