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Magdeburg, den 07.02.2003

Kinderförderungsgesetz Minister Kley: Solides Fundament für eine zukunftsfähige Kinderbetreuung und zugleich Perspektivwechsel

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 014/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 014/03 Magdeburg, den 7. Februar 2003 Kinderförderungsgesetz Minister Kley: Solides Fundament für eine zukunftsfähige Kinderbetreuung und zugleich Perspektivwechsel Kley betonte, dass der erzielte breite Kompromiss allen Eltern weiterhin den voraussetzungslosen Zugang zur Tagesbetreuung sichere. Auch wenn der ursprüngliche Gesetzentwurf für alle Kinder im Kindergartenalter eine ganztägige Betreuung vorgesehen habe, so Kley, sehe er keine Probleme, entsprechende Bildungsziele auch im Rahmen einer fünfstündigen Betreuung zu verfolgen. Der Minister wandte sich nochmals an alle Eltern und Erzieherinnen, das neue Gesetz als Chance zu begreifen, die Kinderbetreuung im Land auf hohem Niveau und bundesweit beispielhaft zu sichern. Mit dem Kinderförderungsgesetz sei der Grundgedanke, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, konsequent umgesetzt worden. Minister Kley machte zudem deutlich, dass durch die Neuausrichtung der Kinderbetreuung Mittel frei werden, um Bildungsprojekte umzusetzen und dem Investitionsstau in Tageseinrichtungen entgegen zu wirken. Dafür, so der Minister, werden in diesem Jahr mehr als 6 Millionen Euro zusätzlich aufgewandt. Eckwerte des Gesetzes · Der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder von der Geburt bis zum Abschluss der 6. Klasse bleibt erhalten. Für Kinder nicht erwerbstätiger Eltern wird eine Betreuungszeit von 25 Wochenstunden festgeschrieben, während alle anderen Kinder bis zur Einschulung weiterhin Anspruch auf eine Betreuungszeit von 50 Wochenstunden haben. · Tagespflegestellen: Das Gesetz eröffnet Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Möglichkeit, für Kinder im Krippenalter den Rechtsanspruch auf Betreuung alternativ über eine Tagespflegestelle zu erfüllen. Das Gesetz legt fest, dass die für Tageseinrichtungen festgelegten Aufgaben ebenso für die öffentlich mitfinanzierte Tagespflege gelten. Die Tagesmütter müssen persönlich und gesundheitlich geeignet sowie auf ihre Arbeit fachlich vorbereitet sein. Mit dieser Alternative, die z.B. bereits in Mecklenburg-Vorpommern oder in Brandenburg erfolgreich praktiziert wird, können vor allem in ländlichen Regionen flexibel neue wohnortnahe Betreuungsangebote geschaffen werden. · Der Personalschlüssel ist im Gesetz nach sächsischem Vorbild modifiziert worden: Krippe: 1 zu 6, Kindergarten 1:13 (bisher 1 zu 12), Hort 1 zu 25. Für Krippe und Kindergarten bezieht sich dieser Mindestpersonalschlüssel auf eine Betreuungszeit von 45 Wochenstunden, für den Hort auf 6 Stunden täglich. Vornehmlich im Krippenbereich dürfen künftig neben pädagogischen Fachkräften auch geeignete Zweitkräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen oder Sozialassistentinnen, beschäftigt werden. Ein Anteil von einer Zweitkraft zu zwei pädagogischen Fachkräften ist dabei einzuhalten. · Neu verankert wurde im Kinderförderungsgesetz die Konkretisierung des Bildungsauftrages. Im Rahmen der Gesetzes-Änderung und ihrer Umsetzung werden Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der Tageseinrichtungen genannt. Ziel ist es, künftig vorschulische Bildungsprozesse bei Kindern nachhaltig zu fördern und die Bildungsarbeit in den Einrichtungen qualitativ weiter zu entwickeln. · Verwaltungsvereinfachung: Der verwaltungsaufwendige Modus bei der Auszahlung der Landeszuschüsse wird abgeschafft und durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Diese feste Summe wird an die Landkreise und kreisfreien Städte nach der Anzahl der in Einrichtungen bzw. Tagespflegestellen betreuten Kinder pauschal weitergegeben, von diesen um 53 Prozent dieses Betrages ergänzt und dann an die Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften weiter gereicht. Dazu kommen schließlich die Elternbeiträge, die jeweils durch Satzung bzw. bei Tagespflegestellen durch Vereinbarung vor Ort geregelt sind. Bei Einrichtungen in freier Trägerschaft übernehmen diese darüber hinaus mindestens 5 Prozent der Betriebskosten. · Finanzausstattung: Im Jahr 2003 stellt das Land als Festbetrag 123,5 Millionen Euro für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Dazu kommen rund 18 Millionen Euro für behinderte Kinder, die bereitgestellt, aber in Umsetzung eines Gerichtsurteils nicht pauschal ausgereicht werden dürfen. Zur Abfederung möglicher Härten bei der Einführung des Gesetzes sind für Kommunen außerdem in diesem Jahr bis zu 15 Millionen Euro als Ausgleichszahlung eingeplant. Weiter werden rund 5 Millionen Euro in ein zusätzliches Investitionsprogramm sowie 1 Million Euro ebenfalls zusätzlich in Bildungsprojekte in Kindertagesstätten fließen. Damit werden 2003 insgesamt 162,5 Millionen Euro für die Kinderbetreuung ausgegeben. (2002: 187 Millionen Euro) Hinweis: Das Sozialministerium wird das neue Gesetz in der kommenden Woche unter www.ms.sachsen-anhalt.de ins Internet stellen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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