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Magdeburg, den 11.02.2003

Kabinett billigt Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 065/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 065/03 Magdeburg, den 11. Februar 2003 Kabinett billigt Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat in der heutigen Kabinettssitzung die Eckpunkte des mit den Gewerkschaften ausgehandelten ¿Anschlusstarifvertrages zum Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag Schulen¿ (Lehrertarifvertrag) vorgestellt. Die Mitglieder der Lehrer- und Bildungsgewerkschaften hatten in der vergangenen Woche den Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Juli 2010 gelten. Olbertz unterstrich: ¿Beide vertragschließenden Parteien streben ein für  Sachsen-Anhalt leistungsfähiges Schulsystem und die Weiterentwicklung der Schulen mit dem Ziel einer deutlichen Qualitätssteigerung an. Wir wollen die Rahmenbedingungen auch langfristig verlässlich und transparent gestalten. Land und Gewerkschaften befürworten - auch mit Rücksicht auf den Anpassungsbedarf im Haushalt des Landes - einen Stellenabbau, der sich an den sinkenden Schülerzahlen und der durchschnittlichen Schüler-Lehrer-Relation in den neuen Bundesländern orientiert. Unser Ziel ist es, für die an den Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer baldmöglichst die Vollbeschäftigung zu erreichen.¿ Der Tarifvertrag erfasst alle vollbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Er gilt nicht für Schulleiter, deren Stellvertreter und für Lehrkräfte, denen vertretungsweise die Tätigkeit eines Schulleiters oder Stellvertreters mindestens für drei Monate übertragen wurde. Lehrkräfte, die ins Beamtenverhältnis übernommen werden, fallen ebenfalls nicht unter die Regelungen des Tarifvertrages. In diese Gruppe gehören vor allem neu einzustellende Lehrerinnen und Lehrer in Mangelfächern. Die festgelegten Beschäftigungsumfänge für Lehrerinnen und Lehrer betragen für die Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005 an Grundschulen 78 Prozent, an Sekundarschulen 88 Prozent, an Gymnasien und Sonderschulen 92 Prozent. Zum Ausgleich regionaler Bedarfsunterschiede können die  Prozentsätze um bis zu vier Prozent erhöht werden. Als wesentliche Neuerung sieht der Anschlusstarifvertrag vor, dass Zeitguthaben und Zeitdefizite ab dem 1. August 2003 nicht mehr auf den bisherigen Arbeitszeitkonten gebucht werden. Die bisher angesammelten Guthaben können auf folgende Weise beglichen werden: Abgeltung durch Freizeitausgleich, Abgeltung durch Zahlung einer monatlichen Zulage, Auszahlung zu einem Zeitpunkt nach Eintritt der Rente, Abgeltung durch Auszahlung einer Summe. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich spätestens bis zum 31. Mai 2003 für eine der genannten Varianten entscheiden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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