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Magdeburg, den 18.02.2003

Kabinett gibt Entwurf für Juristenausbildungsgesetz zur Anhörung frei

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/03 Magdeburg, den 18. Februar 2003 Kabinett gibt Entwurf für Juristenausbildungsgesetz zur Anhörung frei Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den Weg für eine neue Juristenausbildung geebnet und den Entwurf eines neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) ins Kabinett eingebracht. Die Ministerrunde gab am Dienstag den Entwurf zur Anhörung frei. Das neue JAG dient zum einen der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002. Dieses richtet die Juristenausbildung mehr als bisher an den Bedürfnissen der beruflichen, insbesondere der anwaltlichen Praxis aus und erweitert erheblich den Einfluss der Universitäten auf die Studienabschlussprüfung. Auf Landesebene soll mit dem neuen Gesetz erstmals eine Zwischenprüfung eingeführt werden. Mit der geplanten Zwischenprüfung gäbe es in Sachsen-Anhalt erstmals die Möglichkeit, Jura-Studenten zur Abschlussprüfung nicht zuzulassen, wenn sie die Zwischenprüfung nicht bestehen. Zudem soll mit dem neuen Gesetz der Vorbereitungsdienst so flexibel wie möglich gestaltet werden. Außerdem wurde im juristischen Vorbereitungsdienst die Anwaltsausbildung erheblich gestärkt. Wie das Bundesgesetz soll auch das neue Landesgesetz im Juli 2003 in Kraft treten. Es würde das seit April 1994 gültige Gesetz ablösen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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