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Magdeburg, den 18.02.2003

Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung muss angepasst werden/ Olbertz: Richtwerte für schulische Mindestgrößen bleiben gleich

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 074/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 074/03 Magdeburg, den 18. Februar 2003 Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung muss angepasst werden/ Olbertz: Richtwerte für schulische Mindestgrößen bleiben gleich Die letzte Änderung des Schulgesetzes erfordert eine Anpassung der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung. Hierüber hat Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz heute das Kabinett unterrichtet. Bedeutsam sei unter anderem der abgeänderte Planungszeitraum vom Schuljahr 2004/05 bis zum Schuljahr 2009/10. Damit werde das Minimum des schulischen Bedarfs der Schulform Sekundarschule erfasst. Denn bis 2009 sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Sekundarschulen von jetzt 394 auf 231 zurückgeht. Damit verliere Sachsen-Anhalt fast die Hälfte der Sekundarschulen. Bereits im vergangenen Jahr sei das Verfahren zur Fortschreibung der bestandsfähigen mittelfristigen Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte geändert worden, um den kommunalen Partnern den Umgang mit den zu erwartenden Schulgesetzänderungen zu erleichtern, sagte der Minister. Für alle Ziele der Schulentwicklungsplanung, die von der Änderung des Schulgesetzes berührt sind, sei den Trägern der Schulentwicklungsplanung ein Korridor bis zum 31. Dezember 2003 eröffnet worden. Wie Olbertz hervorhob, ist im Wesentlichen § 3 der Verordnung (Größe der Schulen) von den Veränderungen berührt. Olbertz: ¿Im Grundsatz haben sich die notwendigen schulischen Mindestgrößen nicht verändert, weil an den bislang festgesetzten Richtwerten festgehalten wurde. Bisher sind die Jahrgänge 5 und 6 nicht in die Bewertung der Bestandsfähigkeit einer Schule einbezogen worden. Diese Jahrgänge wurden einheitlich in der Förderstufe der Sekundarschule geführt. Künftig sind die Jahrgänge 5 und 6 sowohl an den Sekundarschulen als auch an den Gymnasien angesiedelt. Es ist daher folgerichtig, diese Jahrgänge in die Bewertung der mittelfristigen Bestandsfähigkeit einzubeziehen.¿ Am Beispiel einer Sekundarschule stellt sich das wie folgt dar: Bisher waren in den Jahrgängen 7 bis 10 im Minimum 40 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang notwendig, um eine Sekundarschule stabil zweizügig organisieren zu können. Demzufolge hat sich die Zahl 160 in den vergangenen Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung als ¿Messlatte¿ für eine stabile Sekundarschule verfestigt. Künftig sind die Jahrgänge 5 und 6 in diese Betrachtung einbezogen, die Planungsträger müssen mindestens 240 Kinder für eine Schule planen. Es bleibt also nach wie vor bei 40 Schülerinnen und Schülern im Jahrgang. ¿Die sogenannten Kleinen Grundschulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht im dünnbesiedelten ländlichen Raum haben zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2005/2006 Bestand¿, betonte der Minister. Sie würden nur dann aufgehoben, wenn auch die im jeweiligen Schuljahr neu einzuschulenden Kinder nicht zu einer Mindestschülerzahl von 28 Kindern führten. Nach dieser Frist habe dieses Instrument, das entwickelt worden war, um die extrem schwachen Geburtsjahrgänge in der Mitte der 90er Jahre aufzufangen, seine Funktion erfüllt. Ein nicht geringer Anteil der genehmigten Kleinen Grundschulen wüchse innerhalb dieser Zeit auch wieder zu einem Umfang heran, der einen Betrieb im Rahmen der notwendigen schulischen Mindestgröße zulasse. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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