ÖPNV-Gesetz: Land setzt auf mehr Flexibilität und effizienten Mix der Verkehrsträger
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 097/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 097/03 Magdeburg, den 25. Februar 2003 ÖPNV-Gesetz: Land setzt auf mehr Flexibilität und effizienten Mix der Verkehrsträger Sachsen-Anhalts Landesregierung strebt beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) künftig einen sinnvollen Mix der verschiedenen Verkehrsträger an. Eine entsprechende Zielvorgabe ist im Entwurf des neuen ÖPNV-Gesetzes formuliert, dem das Kabinett in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat und der jetzt zur Anhörung freigegeben ist. ¿Mit der veränderten Gewichtung der Verkehrsträger wird die Möglichkeit eröffnet, den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt auch in den nächsten Jahren stabil und zu vertretbaren Kosten sicherzustellen¿, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre die beabsichtigte Gesetzesänderung, über die der Landtag in den nächsten Wochen entscheiden soll. Die angestrebte Gesetzesänderung ziele auf mehr Flexibilität und Effizienz ab, betonte der Minister. So könnten zum Beispiel auch Kommunen künftig Aufgaben des Schienenpersonennahverkehrs wahrnehmen. Die Bedienung so genannter Parallelverkehre dagegen, bei denen Bahn- und Buslinien quasi nebeneinander verlaufen, soll begrenzt werden. Der Entwurf des neuen ÖPNV-Gesetzes stellt klar, dass der öffentliche Straßenpersonennahverkehr eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist. Regional bedeutsame Busverkehre, die den Verantwortungsbereich und die Organisationskraft der kommunalen Aufgabenträger überschreiten, könnten in Zukunft durch das Land verantwortet werden, erläuterte der Minister. Zugleich werde die Neuausrichtung des ÖPNV-Gesetzes mit einer Reform der Finanzverantwortung verbunden. Die bislang zersplitterten Finanzierungsquellen ¿ zum Beispiel Landesmittel, kommunale Mittel, Gelder für Ausbildungsverkehre sowie Investitionsförderungen aus dem Regionalisierungsgesetz ¿ sollen weitgehend gebündelt werden. ¿Damit werden Aufgaben- und Ausgabenverantwortung zusammengeführt¿, sagte Daehre. Die gesamte konsumtive und investive Förderung des ÖPNV werde mit der Zielstellung überarbeitet, die kommunalen Aufgabenträger zu stärken, sagte Daehre. Durch die erweiterte Finanzverantwortung würden sie zum Beispiel in die Lage versetzt, eigenständige Investitionsstrategien zu entwickeln, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Die Höhe der Mittel sei abhängig von: Verhältnis der Einwohnerzahl des Aufgabenträgers zur Zahl der Einwohner des Landes (20 Prozent der Zuweisungen), Verhältnis der Fläche der Gebiete des Aufgabenträgers zur Gesamtfläche des Landes (20 Prozent), Verhältnis des prozentualen Anteils des Aufgabenträgers an der Summe, die sich aus der Addition der Fahrgastzahlen ¿ ausgenommen Ausbildungsverkehr ¿ ergibt (50 Prozent), Bei einem nicht unerheblichen Anteil von Straßenbahn-ÖSPV entsprechend dem Anteil der auf das Gebiet des Aufgabenträgers entfallenden Streckenlänge an der Gesamtstreckenlänge im Land (zehn Prozent). Hintergrundinformation: Die Notwendigkeit einer umfassenden Neugestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt ergibt sich u.a. aus der Beschwerde von vier Landkreisen vor dem Landesverfassungsgericht. Ihrer Ansicht nach ist die Finanzausstattung nicht ausreichend, um damit den als Pflichtaufgabe übertragenen ÖPNV wahrnehmen zu können. Das Gericht hatte angeregt, dass die Beschwerdeführer und das Land eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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