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Magdeburg, den 04.03.2003

Landesregierung beschließt Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den Bundesrat

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/03 Magdeburg, den 4. März 2003 Landesregierung beschließt Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den Bundesrat Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute einem Gesetzesantrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Grunderwerbsteuerbefreiung von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern zugestimmt und wird als Mitantragsteller im Bundesrat auftreten. Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Landesregierung, sich durch Gesetzesinitiativen für eine Öffnung des Bundesrechts für Sonderregelungen in strukturschwachen Regionen einzusetzen. Finanzminister Karl-Heinz Paqué erläuterte dazu: ¿Der Gesetzesantrag zielt darauf ab, die Umstrukturierung von kleinen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern durch die Fusion zu Unternehmen mit betriebswirtschaftlich tragfähigen Unternehmensgrößen zu ermöglichen. Diese dringend gebotene Neuausrichtung der Wohnungsunternehmen zu größeren Einheiten wird derzeit durch die Grunderwerbsteuer behindert, die bei einer Fusion in erheblicher Höhe anfällt. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht deshalb vor, die Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren von der Grunderwerbsteuer freizustellen. Angesichts des wachsenden Wohnungsleerstandes insbesondere bei Plattenbauten in den neuen Ländern ist die Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Wohnungsunternehmen auch vor dem Hintergrund des von Bund und Ländern vereinbarten Programms zur Städtebauförderung ¿Stadtumbau-Ost¿ dringend geboten. Leerstandsbedingte Insolvenzen der Wohnungsunternehmen würden zu einer unerwünschten Beeinflussung der Mieten und Immobilienpreise führen und den geplanten Stadtumbau ins Stocken bringen. Die vorgeschlagene Regelung wird fusionswilligen Unternehmen die beabsichtigte Verschmelzung erleichtern und somit zur Vermeidung von Insolvenzen beitragen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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