Reform der Umwelt- und Naturschutzverwaltung Wernicke: "Weniger Bürokratie aber nicht weniger Qualität"
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 039/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 039/03 Magdeburg, den 27. Februar 2003 Reform der Umwelt- und Naturschutzverwaltung Wernicke: "Weniger Bürokratie aber nicht weniger Qualität" Die Umwelt- und Naturschutzverwaltung Sachsen-Anhalts wird modernisiert. Nach einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung vom Dienstag wurden die Mitarbeiter der Verwaltung darüber am Mittwoch informiert. Die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke: "Ziel ist eine leistungsfähige Umwelt- und Naturschutzverwaltung, die mit weniger Verwaltungsaufwand effizienter funktioniert. Es wird weniger Bürokratie aber nicht weniger Qualität geben." Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Kommunalisierung von Aufgaben des Landes im Rahmen der angestrebten Funktionalreform und der Bildung des Landesverwaltungsamtes. Im Zuge dieser Maßnahmen sind perspektivisch auch Stelleneinsparungen geplant. Das Reformpaket besteht aus insgesamt vier größeren Bestandteilen. Diejenigen Landesaufgaben, deren Kommunalisierung die vorherige Landesregierung noch von einer Gebietsreform der Landkreise abhängig gemacht hat, können in einem ersten Schritt bereits kurzfristig auf die Landkreise übertragen werden. Dazu zählen bei der Wasserwirtschaft die Freistellungsverfahren von der Abwasserentsorgungspflicht, bei Bodenschutz/Altlasten die überwachung von Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen, bei der Abfallwirtschaft die Auskünfte zur Abfallbeseitigungspflicht und beim Naturschutz die Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen und die Genehmigung von Tiergehegen. Die übertragung weiterer Aufgaben wird geprüft. Die Umwelt- und Naturschutzaufgaben der Regierungspräsidien gehen am 1.1.2004 auf das Landesverwaltungsamt über, wo sie möglichst zentral am Standort Halle angesiedelt werden sollen. Dazu zählen Aufgaben des Wasser- Abfall- und Immissionsschutzrechts. Damit soll die Bündelungsfunktion des Landesverwaltungsamts gestärkt werden, damit insbesondere Investitionsvorhaben der Wirtschaft zügig genehmigt werden können. Wernicke betont: "Investitionsvorhaben werden nach wie vor gründlich geprüft und kontrolliert. Gesetz bleibt Gesetz." Aufgaben, deren Kommunalisierung vorgesehen ist, sollen bis dahin an den bisherigen drei Standorten der Regierungspräsidien verbleiben. Außerdem will das Land den gewässerkundlichen Landesdienst und den Hochwassermeldedienst beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) konzentrieren. Effizienter soll auch die Naturschutzverwaltung arbeiten können. Neben einer Zusammenlegung der oberen Naturschutzbehörden in Halle (bisher in drei RP´s) sollen auch die Schutzgebietsverwaltungen des Landes fachlich und verwaltungsmäßig stärker an das Landesverwaltungsamt angebunden werden. Wernicke: "In den Aufbaujahren war die direkte Anbindung an das Ministerium sinnvoll - aber heute muss nicht mehr ein Minister über jeden Auenweg befinden." Schutzgebietsverwaltungen sind das Biosphärenreservat Flusslandschaft Mittlere Elbe, die Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz in Gründung und die Naturparkverwaltung Drömling. Zur Nationalparkverwaltung Hochharz wird eine änderung des Nationalparkgesetzes erforderlich. Beschlossen wurde auch die Auflösung und Aufgabenübertragung der Naturschutzstationen Naumburg, Morl und Wernigerode an das Regierungspräsidium Halle. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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