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Magdeburg, den 06.03.2003

Vorsorge gegen Pocken: Sachsen-Anhalt startet Schulungen von Ärztinnen und Ärzten

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 023/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 023/03 Magdeburg, den 6. März 2003 Vorsorge gegen Pocken: Sachsen-Anhalt startet Schulungen von Ärztinnen und Ärzten Magdeburg. Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen einen bioterroristischen Anschlag mit Pockenviren hat Sachsen-Anhalt die ersten Schulungen für Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Dienstes gestartet. Am Donnerstag nahmen in Magdeburg rund 100 Mediziner an einer Weiterbildung u.a. zu Fragen der Pockendiagnostik, Impftechnik und möglichen Impfkomplikationen sowie zu rechtlichen und logistischen Aspekten teil. Die Schulungen sind notwendig, da Pocken seit 1980 als ausgerottet gelten und seitdem keine Impfungen mehr erfolgten. Gesundheitsminister Gerry Kley betonte am Donnerstag noch einmal, dass es sich hierbei lediglich um Vorsorgemaßnahmen für den Ernstfall handele. "Für diesen Fall müssen wir gerüstet sein, um die Bevölkerung umfassend schützen zu können. Panikmache und Hysterie sind völlig fehl am Platze. Es gibt eine latente Gefahr, der wir unaufgeregt begegnen, indem wir die medizinischen und logistischen Voraussetzungen für eine eventuelle Massenimpfung schaffen." Zum Hintergrund In Sachsen-Anhalt werden derzeit in Abstimmung mit dem Bund, den anderen Bundesländern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten Strukturen aufgebaut, um im Falle des Auftretens eines Pockenfalls in Deutschland die Bevölkerung kurzfristig schützen zu können. Dafür wären nach bisherigen Planungen rund 100 Impfstellen und rund 1.300 Impfärzte im Land erforderlich. Die Impfstellen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten benannt. Ihnen obliegt auch die konkrete Umsetzung einer eventuellen Massenimpfung. Nach dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Phasenmodell werden in den ersten beiden Phasen zunächst ausgewählte Impfärzte, medizinisches Personal und ausgewählte Berufsgruppen auf freiwilliger Basis geimpft. Beim Auftreten eines Pockenfalls in Deutschland müsste dann zunächst per Notverordnung eine Impfpflicht erlassen werden, um eine Massenimpfung durchführen zu können. Pocken sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei etwa einem Drittel der Infizierten tödlich verläuft. Eine Impfung schützt auch bis zu vier Tage nach einem Viruskontakt. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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