Fachkonferenz des Landespräventionsrates
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 040/03 Magdeburg, den 10. März 2003 Fachkonferenz des Landespräventionsrates Am Mittwoch, dem 12.03.2003, findet in Magdeburg im Kabinettsaal des Fürstenpalais (Hegelstr. 40 - 42) um 12:30 Uhr die Fachkonferenz des Landespräventionsrates zum Thema "Jugendstrafrechtliche Reaktionen (Diversion) - Was nützt oder schadet präventiv am ehesten?" statt. Es ist unbestritten, dass auf delinquentes Verhalten abgestimmt und möglichst schnell, also tatzeitnah, reagiert werden sollte. Die Reaktionsmöglichkeiten dazu sind gerade im Jugendstrafrecht sehr differenziert und deren Anwendung wird von der öffentlichkeit aufmerksam verfolgt und unterschiedlich bewertet. Die grundsätzliche Bedeutung und die ständige Aktualität dieses Themas wurde u. a. angesichts der Diskussion im Land um die Neugestaltung der sogenannten Diversionsrichtlinien deutlich. In einer Fachkonferenz sollen daher grundsätzliche Fragen des Jugendstrafrechts aufgegriffen und im Diskurs beleuchtet werden. Diskussionsthemen sind beispielsweise folgende Fragen: Hat die vermehrte Anwendung der Möglichkeiten gem. § 45 JGG von Verfolgung abzusehen (Diversion) zu vermehrter Rückfälligkeit oder zu einem Anstieg der Kriminalität geführt (Einstieg in kriminelle Karrieren)? Wie hat sich in den letzten 5 Jahren die Jugendkriminalität entwickelt, insbesondere im Bereich der leichten und mittleren Kriminalität? Ist in der Praxis des Jugendstrafrechts in diesem Zeitraum eine sogenannte "weiche Welle" feststellbar; ist das Jugendstrafrecht das mildere Sanktionsrecht? Gibt es Hinweise oder Forschungsergebnisse, die eine präventive überlegenheit der ambulanten Maßnahmen gegenüber der Jugendstrafe nahelegen oder gilt der Satz: "Nur eine schnelle Strafe ist eine gute Strafe!"? Gibt es Hinweise oder Forschungsergebnisse, die für eine präventive überlegenheit der schnellen Reaktion im Diversionsverfahren - insbesondere Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung - gegenüber jugendrichterlichen Reaktionen nach Durchführung einer Hauptverhandlung sprechen? Oder wirken jugendrichterliche Maßnahmen nachhaltiger als Anordnungen und Vereinbarungen im Diversionsverfahren? Eignen sich die Reaktionsmöglichkeiten im Diversionsverfahren auch gegenüber Gewalttätern? Welche praktischen Beispiele zur Gewaltprävention sind als ambulante Maßnahmen im Diversionsverfahren bekannt und wie werden sie präventiv eingeschätzt? Welche Kritik wird in der Wissenschaft und Praxis an der praktischen Durchführung von Diversion geübt und wie ist sie zu bewerten? Bietet das Diversionsverfahren ausreichende Möglichkeiten, jungen Straftätern gesellschaftliche und insbesondere strafrechtliche Grenzen im Sinne von Verdeutlichung von Norm- und Normgeltung aufzuzeigen? An der Fachtagung nehmen Experten aus allen im Landtag vertretenen Parteien, dem Geschäftsbereich des Justizministeriums, Innenministeriums, Kultusministeriums und Sozialministeriums sowie von Universitäten und Fachhochschulen teil. Es besteht für interessierte Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, an der Veranstaltung teilzunehmen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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