Kinderförderungsgesetz: Sozialminister Kley: Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 028/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 028/03 Magdeburg, den 14. März 2003 Kinderförderungsgesetz: Sozialminister Kley: Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat vor dem Hintergrund der Diskussion um das Kinderförderungsgesetz eine besonnene Umsetzung der neuen Regelungen vor Ort angemahnt. Der Minister sagte am Freitag in Magdeburg: ¿Ein Gesetz ist nicht dazu da, jeden Einzelfall bis ins Detail zu regeln, sondern es schafft Rahmenbedingungen, die von den Verantwortlichen in der Praxis ausgestaltet werden müssen. Das heißt: Neu geschaffene Handlungsspielräume sollten vor Ort als Chance begriffen und kreativ genutzt werden. Unser Grundsatz ist "Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut".¿ Zugleich äußerte der Minister Verständnis dafür, dass die anfängliche Umsetzungsphase mit Aufregung und Unsicherheiten verbunden ist: ¿Das ist normal und bei jedem neuen Gesetz so, denn alle Beteiligten müssen sich mit den veränderten Rahmenbedingungen vertraut machen. Ich bin mir aber sicher, dass sich das schnell einspielen wird,¿ so Kley. Den Gegnern des Gesetzes warf der Minister vor, Unsicherheiten bei den Beteiligten durch Panikmache und gezieltes Verbreiten von Unwahrheiten weiter zu schüren, anstatt im Interesse der Kinder die Umsetzung einer zukunftsfähigen und finanzierbaren Kinderbetreuung im Land zu unterstützen. "Wer behauptet, wir würden nur noch 123 Millionen Euro für die Kinderbetreuung ausgeben, der verschweigt nicht nur die geplanten Investitions- und Bildungsprogramme mit einem Umfang von 6 Millionen Euro und die 15 Millionen Euro Ausgleichszahlung für die Kommunen, sondern der unterschlägt auch mehr als 18 Millionen Euro, die das Land für die Betreuung behinderter Kinder ebenfalls bereit stellt," so Kley. Anders als noch im Vorjahr müsse das Land aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts die Gelder für die integrative Betreuung gesondert zahlen. Der Minister unterstrich, dass dieser neue Finanzierungsmodus die Position behinderter Kinder stärke, da künftig nicht mehr pauschal gezahlt, sondern der tatsächliche individuelle Hilfebedarf festgestellt werde. Das Land habe bereits Übergangsregelungen geschaffen, die einen nahtlosen Systemwechsel ermöglichten. Die Fakten im Überblick · Einsparungen: Zu dem Festbetrag von 123,5 Millionen Euro kommen rund 18 Millionen Euro, die das Land für behinderte Kinder bereitstellt, die aber nicht mehr pauschal ausgereicht werden dürfen. Zur Abfederung möglicher Härten bei der Einführung des Gesetzes sind für Kommunen außerdem in diesem Jahr bis zu 15 Millionen Euro als Ausgleichszahlung eingeplant. Weiter werden rund 5 Millionen Euro in ein zusätzliches Investitionsprogramm sowie 1 Million Euro ebenfalls zusätzlich in Bildungsprojekte in Kindertagesstätten fließen. Das sind insgesamt 162,5 Millionen Euro, die für die Kinderbetreuung ausgegeben werden. · Die Landeszuweisungen werden unabhängig von einer Ganztags- oder Halbtagsbetreuung für jedes Kind in gleicher Höhe gezahlt. · Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Berufstätigkeit von Vätern und Müttern wird hundertprozentig abgesichert. Ein Ganztagsanspruch besteht, wenn Eltern aus Gründen der Erwerbstätigkeit für ihre Kinder entsprechenden Betreuungsbedarf haben. · Tagespflegestellen: Das KiFöG eröffnet den Kommunen/Verwaltungsgemeinschaften die Möglichkeit , den Rechtsanspruch auf einen Krippen platz über eine Tagespflegestelle zu erfüllen. In diesem Fall gelten für die Tagespflege die gleichen Förderungsaufgaben wie für eine Betreuung in Kindertagesstätten. · Einsatz von Zweitkräften: Sozialassistentinnen können im Krippenbereich im Verhältnis 1 zu 2 Fachkräften eingesetzt werden. Im Kindergartenbereich muss ein solcher Einsatz vom Landesjugendsamt gesondert genehmigt werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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