Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué wirbt im Bundesrat für Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht: ?Länder brauchen breiteren Handlungsspielraum?
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 012/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 012/03 Magdeburg, den 14. März 2003 Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué wirbt im Bundesrat für Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht: ¿Länder brauchen breiteren Handlungsspielraum¿ Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat sich heute im Bundesrat dafür ausgesprochen, in der Beamtenbesoldung künftig landesrechtliche Sonderregeln zuzulassen. Sachsen-Anhalt unterstützt einen Gesetzentwurf, der Öffnungen bei der jährlichen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und beim Urlaubsgeld ermöglichen soll. Dies sei eine behutsame Öffnung, die vor allem fiskalischen Handlungsspielraum schaffe, so Paqué in seiner Rede vor dem Bundesrat. Jedes Land erhalte die Möglichkeit, die Dienstbezüge seiner Beamten in gewissen Grenzen nach unten und in noch engeren Grenzen nach oben den regionalen Gegebenheiten anzupassen. Paqué betonte ausdrücklich, dass jedem Land selbst überlassen bleiben solle, ob es von dieser Option Gebrauch mache: ¿Wir wollen, dass die Länder mehr Freiheiten bekommen, wir wollen, dass sie flexibel reagieren können auf die zunehmend schwierigen und regional sehr verschiedenen Rahmenbedingungen.¿ Es gehe bei diesem Gesetzentwurf darum, an einer wichtigen Stellschraube mehr fiskalische Eigenverantwortung einzuführen, so der Minister weiter. Wer einen Landeshaushalt konsolidieren wolle, müsse vor allem Personalkosten senken. Dafür schaffe der Gesetzentwurf eine neue Option. Paqué lehnte ¿Sonderopfer¿ auf Dauer für bestimmte Gruppen im öffentlichen Dienst ab. Die Flexibilität bei den Beamten müsse sich auch auf den Tarifbereich der Angestellten auswirken. Es werde sich zeigen, ob die Spielräume wirklich in breiter Front genutzt würden. Der Gesetzentwurf öffne die Tür spaltweit. Den Tarifpartnern obliege es aber, durch die Tür zu gehen. Hinweis: Folgend die Rede des Finanzministers Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué im Bundesrat am 14. März 2003 zu Top 5: ¿Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften¿ Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf sieht eine Öffnung des Bundesrechts der Beamtenbesoldung für landesrechtliche Sonderregeln vor. Diese Öffnung erfolgt bei der jährlichen Sonderzuwendung und beim Urlaubsgeld. Es ist eine behutsame Öffnung, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Jedes Land erhält die Möglichkeit, die Dienstbezüge seiner Beamten in gewissen Grenzen nach unten und in noch engeren Grenzen nach oben den regionalen Gegebenheiten anzupassen. Dies schafft Handlungsspielraum. Es schafft insbesondere fiskalischen Handlungsspielraum. Den brauchen unsere Länder dringend. Wer einen Länderhaushalt konsolidieren will, der muss vor allem Personalkosten senken. Und dieser Gesetzentwurf schafft eine neue Option zur Senkung von Personalkosten. Ob ein Land von dieser Option Gebrauch macht, bleibt ihm selbst überlassen. Ich betone dies ausdrücklich: Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen, die ein Land treffen kann, aber nicht treffen muss. Wir wollen, dass die Länder mehr Freiheiten bekommen, wir wollen, dass sie flexibel reagieren können auf die zunehmend schwierigen und regional sehr verschiedenen Rahmenbedingungen. Wir wollen, dass es Landesregierungen möglich ist, in ihrem eigenen Land die notwendigen und auch unpopulären Entscheidungen zu treffen, damit sie nicht auf Jahrzehnte zum Sanierungsfall werden − wohlbemerkt: zu einem Sanierungsfall, für den letztendlich die Solidargemeinschaft von Bund und Ländern gerade stehen muss. Darin liegt die große politische Bedeutung dieses Gesetzentwurfs. Diese Bedeutung geht weit über den konkreten Inhalt des Entwurfs hinaus. Hier geht es nicht einfach um irgendeine Novellierung der Regelungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Hier geht es um mehr. Es geht darum, an einer wichtigen Stellschraube der Länderhaushalte mehr fiskalische Eigenverantwortung einzuführen. Wir alle reden in diesen Wochen und Jahren des sog. Reformstaus in Deutschland ständig über Wege zu mehr Flexibilität und Eigenverantwortung. Hier, an dieser konkreten Stelle, haben wir die Chance zu zeigen, dass unsere Forderungen mehr sind als bloße Fensterreden, bei denen uns schnell der Mut verlässt, wenn einer von uns tatsächlich verlangt, sie inhaltlich umzusetzen. Wir dürfen diese Chance nicht verstreichen lassen. Wir als Länder müssen beweisen, dass wir bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen. Dabei ist mir natürlich bewusst, dass allein ein Mehr an Flexibilität bei der Besoldung der Beamten keinen Landeshaushalt retten kann. Dies gilt vor allem für die neuen Länder, bei denen der Anteil der Beamten an der gesamten Beschäftigung im öffentlichen Dienst ohnehin sehr gering ist. Im übrigen ¿ das sage ich ganz klar ¿ darf es im öffentlichen Dienst auf Dauer keine ¿Sonderopfer¿ für bestimmte Gruppen geben. Insofern muss die Flexibilität bei den Beamten sich auch auf den Tarifbereich der Angestellten auswirken. Hier liegt in der Zukunft die wirklich große Herausforderung, und zwar für die Tarifpartner im öffentlichen Dienst. Zunächst in Berlin und später auch deutschlandweit wird sich zeigen, ob die eröffneten Spielräume wirklich auf breiter Front genutzt werden - und damit die fiskalische Entlastung bringen, die in den finanzschwächeren Ländern dringend gebraucht wird. Mit diesem Gesetzentwurf steht die Tür ein spaltweit offen. Durch die Tür gehen müssen letztlich die Tarifpartner. Ich appelliere an Sie, diesen Antrag zu unterstützen und seine Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen. Ich tue dies insbesondere, aber nicht nur, im Interesse der finanzschwächeren Länder. Ich tue dies auch im Interesse eines zukunftsfähigen Föderalismus. Und wenn heute der Bundesrat diesem Gesetzentwurf tatsächlich zustimmt, was ich sehr wünsche, dann möchte ich schon vorsorglich einen dringenden Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags richten. Dieser Appell lautet: Unterstützen auch Sie diesen Gesetzentwurf. Unterstützen Sie das Bemühen der Länder und des Bundesrates, Deutschland und seinen Föderalismus zukunftsfähig zu machen. Ich danke Ihnen. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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