Landwirtschaftsministerium ruft auf: "Vorischtsmassnahmen gegen Geflügelpest sind weiter notwendig"
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 048/03 Magdeburg, den 17. März 2003 Landwirtschaftsministerium ruft auf: "Vorischtsmassnahmen gegen Geflügelpest sind weiter notwendig" Die nach dem Ausbruch der Geflügelpest in den Niederlanden vorsorglich überwachten fünf Geflügelbetriebe in Sachsen-Anhalt sind nach Abschluss von klinischen und labordiagnostischen (Blut-) Untersuchungen wieder freigegeben. Da die Geflügelpest in den Niederlanden allerdings noch nicht überwunden ist, werden zum Schutz der Geflügelbestände Sachsen-Anhalts mehrere Vorsichtsmaßnahmen aufrecht erhalten: Die Geflügelhalter werden aufgerufen, bis die Gefahr in den Niederlanden komplett gebannt ist, keine Brieftaubenflüge durchzuführen und von Veranstaltungen mit Zucht- und Rassegeflügel abzusehen. Geflügelhalter sollten weiterhin unnötige Personenkontakte in den Geflügel-haltungen vermeiden. Das gleiche gilt auch für Tierkontakte zwischen Geflügelbeständen wie dem Tausch und Verkauf von Tieren zwischen Züchtern. Dringend abgeraten wird den Geflügelhaltern auch vom Bruteier oder Geflügelkauf unbekannter Herkunft durch sogenannte fliegende Händler. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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