Vorsorge und Schutzmaßnahmen beim Abriss von Plattenbauten / Verbraucherschutzministerium informiert über Beratungstätigkeit
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 034/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 034/03 Magdeburg, den 27. März 2003 Vorsorge und Schutzmaßnahmen beim Abriss von Plattenbauten / Verbraucherschutzministerium informiert über Beratungstätigkeit Hintergrund ist, dass beim Bau der Betonriesen zu DDR-Zeiten Stoffe wie Asbest, Asbestprodukte (SOKALIT-Platten) oder künstliche Mineralfasern als Dämmstoffe beziehungsweise für Brandschutzmaßnahmen verwendet wurden, die aus heutiger Sicht als krebserregend gelten. Bei einer sachgemäßen Entfernung und Entsorgung besteht jedoch kein Anlass zur Sorge, da diese Gefahrstoffe nur bei Beschädigung oder Verformung der betreffenden Bauteile freigesetzt werden. Grundsätzlich sollten Bauherren beim Rückbau und Abriss von Plattenbauten folgende Hinweise beachten: · Der Bauherr trägt Verantwortung für das Abbruch- und Rückbauvorhaben (Baustellenverordnung). · Mindestens 14 Tage vor dem Baubeginn ist der staatlichen Gewerbeaufsicht der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrenstoffen anzuzeigen. · Nur sachkundige und darauf spezialisierte Firmen dürfen Abriss- und Demontagearbeiten von asbesthaltigen Baustoffen durchführen. · Bei den Abrissarbeiten müssen die Bauarbeiter Schutzausrüstungen tragen. · Alle in dem Bereich tätigen Beschäftigten müssen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchlaufen. · Asbesthaltige Baustoffe dürfen nicht in einer normalen Baustoff-Recyclinganlage zerkleinert werden, da dort Asbestfasern freigesetzt würden (Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe). Weitere Informationen sowie einen Flyer und Beratungsstellen finden Sie unter www.ms.sachsen-anhalt.de , Stichwort Arbeitsschutz. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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