Förderung: Eigenheimzulage in bisheriger Form weiter gültig
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 063/03 Magdeburg, 29. März 2003 Förderung: Eigenheimzulage in bisheriger Form weiter gültig Die so genannte Eigenheimzulage, mit der der Erwerb von Neu- und Altbauten staatlich gefördert wird, ist in der bisherigen Form weiter gültig. Darauf hat Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre hingewiesen. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Absenkung der Eigenheimzulage werde nicht rückwirkend, sondern erst nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage wirksam. "Wer die Zulage jetzt beantragt, profitiert also noch von der großzügigen Förderung wie sie in den vergangenen Jahren gewährt wurde", stellte Daehre klar. Nach der gegenwärtig noch gültigen Regelung beträgt die Grundförderung bei Neubauten insgesamt maximal 20.448 Euro (40.000 DM), bei Altbauten 10.224 Euro (20.000 DM). Die Kinderzulage beträgt insgesamt 6.136 Euro (12.000 Mark) pro Kind. Die Bundesregierung plant, den Sockelbetrag auf jährlich 1.000 Euro zu senken. Die Auszahlung der Eigenheimzulage über acht Jahre dagegen soll beibehalten werden. Ein Ehepaar mit einem Kind würde somit künftig eine Förderung von insgesamt 14.400 Euro erhalten ¿ unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt. Nach der bisherigen Regelung würden bei einer Neubaumaßnahme 26.584 Euro, bei Altbau 16.360 Euro gewährt. Hintergrundinformation: Die Absenkung der Eigenheimzulage ist Bestandteil des von der Bundesregierung geplanten Steuervergünstigungsabbaugesetzes, über das der Bundesrat in diesem Monat (14.03.) beraten hat. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Vermittlungsausschuss. Der Freistaat Sachsen hat einen Gesetzesantrag gestellt, der vorsieht, in den neuen Bundesländern ¿ befristet auf fünf Jahre - den Fördergrundbetrag für Neubauten auf 2,5 Prozent der Bemessungsgrundlage (max. 1.278 Euro pro Jahr) zu senken, im Gegenzug jedoch den Fördergrundbetrag für Altbauerwerb und Erweiterungen auf 3,75 Prozent der Bemessungsgrundlage (max. 1.917 Euro/Jahr) zu erhöhen. Als Bemessungsgrundlage gelten die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Grund und Boden sowie für die zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeteile. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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