: 162
Magdeburg, den 31.03.2003

Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative für steuerliche Erleichterungen bei Mittelstand und Handwerk

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 162/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 162/03 Magdeburg, den 1. April 2003 Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative für steuerliche Erleichterungen bei Mittelstand und Handwerk Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, noch im April einen Gesetzesantrag für eine gerechtere Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Bundesrat einzubringen. Damit setzt sie eine Festlegung der Koalitionsvereinbarung um, eine gerechtere Besteuerung der Umsätze kleiner und mittlerer Unternehmen zu erreichen. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass bundesweit Unternehmen mit einem Jahresbruttoumsatz von bis zu 2,5 Mio. Euro die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn die jeweiligen Rechnungen auch bezahlt worden sind. Nach geltendem Recht müssen alle Unternehmer in den neuen Ländern mit einem Jahresumsatz über 500.000 EURO (in den alten Bundesländern sind es sogar nur 125.000 EURO) die Steuer unabhängig davon abführen, ob ihre Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind. Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué betonte: ¿Mit dieser Bundesratsinitiative will die Landesregierung erreichen, dass die mittelständischen Betriebe in ganz Deutschland entlastet werden. Diese können wegen der häufig schlechten Eigenkapitalausstattung sowie geringer Liquiditätsreserven schnell in ihrer Existenz bedroht werden, wenn Forderungen nicht fristgerecht realisiert werden. Die steigende Anzahl der gerichtlichen Verfahren gegen säumige Schuldner, besonders in neuen Bundesländern, bestätigt leider diesen Trend. Wir wollen deshalb das Umsatzsteuergesetz so modifizieren, dass die kleinen und mittleren Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann abzuführen haben, wenn sie ihrerseits ihr Geld erhalten haben. Dies wird für viele Firmen eine Verbesserung ihrer Liquidität darstellen und helfen, Insolvenzen in Folge schlechter Zahlungsmoral zu vermeiden.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung