Hochwasserhilfen: Neuregelung der Auszahlungsraten soll Flutopfern die Schadensbeseitigung erleichtern
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 065/03 Magdeburg, 4. April 2003 Hochwasserhilfen: Neuregelung der Auszahlungsraten soll Flutopfern die Schadensbeseitigung erleichtern In begründeten Fällen sollen Hochwasseropfer künftig schon mit der ersten Auszahlungsrate 60 statt bislang 40 Prozent der zur Beseitigung von Flutschäden an privaten Wohngebäuden bewilligten Fördermittel erhalten können. Eine entsprechende Regelung werde in den nächsten Tagen wirksam, teilte Sachsen-Anhalts Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre mit. Ziel der so genannten Härtefallregelung sei es, die finanziellen Belastungen der Flutopfer zu verringern. Nach der veränderten Richtlinie können bereits mit der ersten Auszahlungsrate bei Maßnahmebeginn 60 Prozent der bewilligten Fördergelder ausgereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass zu diesem Zeitpunkt schon Rechnungen in dieser Höhe beglichen worden sind oder zur Bezahlung anstehen. Bei Inanspruchnahme der Härtefallregelung verringert sich die bei Abschluss der Maßnahme zu zahlende Rate von 40 auf 20 Prozent der bewilligten Fördermittel. Die Restrate von 20 Prozent bleibt hingegen unverändert und wird auch künftig nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt. Zu Ihrer Information: Nach Auskunft des Ministeriums sind von privaten Wohnungseigentümern bislang rund 11.000 Anträge auf Gewährung von Hochwasserhilfen gestellt worden, von denen knapp 6.000 bewilligt wurden. Seit Herbst vorigen Jahres seien insgesamt rund 36,5 Millionen bewilligt und mehr als 30 Millionen Euro ausgezahlt worden. Darüber hinaus hätten 97 Gemeinden eine Unterstützung zur Beseitigung von Hochwasserschäden beantragt. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen zur Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur beläuft sich nach Angaben des Bauministeriums auf rund 145 Millionen Euro. Davon seien rund 28 Millionen bewilligt und 7,3 Millionen Euro ausgezahlt worden. Anträge auf Gewährung von Hochwasserhilfen zur Beseitigung von Flutschäden an privaten Wohngebäuden können noch bis 30. April gestellt werden. Für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur endete die Antragsfrist im März. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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