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Magdeburg, den 08.04.2003

Flutschäden: Keine Abstriche bei finanzieller Unterstützung der Hochwasseropfer

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 068/03 Magdeburg, 9. April 2003 Flutschäden: Keine Abstriche bei finanzieller Unterstützung der Hochwasseropfer Nach Auskunft von Sachsen-Anhalts Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre wird es bei der Auszahlung der Hochwasserhilfen keine Abstriche geben. "Wer einen Antrag stellt, wird nach der Bewilligung auch die finanzielle Unterstützung entsprechend der Landesrichtlinie bekommen", sagte er. Die vorgenommene Grobkontingentierung für die einzelnen Landkreise diene der Gewährleistung eines möglichst zügigen Abflusses der Fördergelder und stelle keine Begrenzung des Finanzvolumens dar, betonte Daehre. Insgesamt seien für die Beseitigung von Flutschäden an privaten Wohngebäuden rund 65 Millionen, für die Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur knapp 160 Millionen Euro eingeplant. "Wenn diese Mittel tatsächlich ausgeschöpft sein sollten, werden wir beim Bund zusätzliche Gelder anfordern", sagte Daehre. Um Verzögerungen zu verhindern, halte das Land vorsorglich 50 Millionen Euro bereit, die bei Bedarf sofort eingesetzt werden könnten. Erst vor wenigen Tagen hat das Bau- und Verkehrsministerium festgelegt, dass die erste Auszahlungsrate bei Maßnahmebeginn von 40 auf 60 Prozent erhöht werden kann, wenn der Zuwendungsempfänger bereits Rechnungen in der entsprechenden Höhe bezahlt hat oder diese unmittelbar zur Bezahlung anstehen. Mit dieser veränderten Regelung solle die finanzielle Belastung von Hochwassergeschädigten verringert werden, hieß es. Hintergrundinformation: Nach Auskunft des Ministeriums sind von privaten Wohnungseigentümern in Sachsen-Anhalt bislang rund 11.000 Anträge auf Gewährung von Hochwasserhilfen gestellt worden, von denen knapp 6.000 bewilligt wurden. Seit Herbst vorigen Jahres seien insgesamt rund 36,5 Millionen bewilligt und mehr als 30 Millionen Euro ausgezahlt worden. Darüber hinaus hätten 97 Gemeinden eine Unterstützung zur Beseitigung von Hochwasserschäden beantragt. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen zur Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur beläuft sich nach Angaben des Bauministeriums auf rund 145 Millionen Euro. Davon seien rund 28 Millionen bewilligt und 7,3 Millionen Euro ausgezahlt worden. Anträge auf Gewährung von Hochwasserhilfen zur Beseitigung von Flutschäden an privaten Wohngebäuden können noch bis 30. April gestellt werden. Für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur endete die Antragsfrist im März. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de

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