Landwirtschaftsministerin Wernicke: Keine Benachteiligungen durch Mudulations-Umsetzung
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 067/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 067/03 Magdeburg, den 4. April 2003 Landwirtschaftsministerin Wernicke: Keine Benachteiligungen durch Mudulations-Umsetzung Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hält an ihrem Kurs in der Agrarförderpolitik fest und sieht sich dabei auch in grundsätzlicher übereinstimmung mit den Landwirten. "Sachsen-Anhalt ist ein Land des Ackerbaus, und Sachsen-Anhalt hat Erfolge in der Tierhaltung. Beide Bereiche wollen wir positiv entwickeln. Einseitige Bevorzugungen oder Benachteiligungen wird es dabei mit mir nicht geben", erklärte die Ministerin am Freitag in Magdeburg. Dem Hauptgeschäftsführer des Landvolkverbandes, Jochen Dettmer, warf die Ministerin einen "verklärten Blick auf die Tatsachen" vor. Dettmer hatte die Auswahl der Maßnahmen zur nationalen Modulation durch das Landwirtschaftsministerium kritisiert und daraus eine Benachteiligung für die Tierhaltung konstruiert. Die Ministerin erklärte: "Eine solche Sicht ist völlig falsch, weil sie die Zusammenhänge verdreht und verkennt. Nicht unsere Umsetzung ist ungerecht, sondern die vom Bund gegen die Ländermehrheit verordnete Modulation ist ungerecht. Ich sehe mich verpflichtet, im Interesse der Landwirte das Beste aus dieser vom Bund verfahrenen Situation zu machen. Ich bin angetreten, für die Ackerbau- und Tierbetriebe im Land so viel EU-Geld wie nur möglich zu retten. Den bürokratischen Aufwand und die finanziellen Risiken will ich dabei sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung so gering wie möglich halten." Von den drei aufgenommenen Maßnahmen partizipieren nach Worten Wernickes nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe ¿ also auch Tierhalter und Grünlandbetriebe. Die von Dettmer geforderten Maßnahmen zur Förderung tier- und umweltgerechter Haltungsverfahren hingegen erforderten einen nicht vertretbaren zusätzlichen Kostenaufwand. Allein für die Dokumentation sind Investitionen von rund einer halben Million Euro nötig. Dazu kämen noch Personalkosten. Und das alles, bevor die Tierhalter auch nur einen Euro Modulation gesehen haben. "Das ist unverhältnismäßig und daher abzulehnen", erklärte Wernicke. Als "unseriös" bezeichnete die Ministerin die Darstellung des Hauptgeschäftsführers, das Ministerium würde die Veredelungsinitiative ad absurdum führen. "Mit der Veredelungsoffensive wollen wir günstige Rahmenbedingungen für Neuinvestitionen schaffen. Wir wollen, dass mehr Tiere gehalten und damit neue Einkommensmöglichkeiten eröffnet werden. Die Modulationsmaßnahmen hingegen gleichen allein einen Ertragsverlust auf Grund einer freiwilligen Beschränkung des Tierhalters aus. Also kein neues Tier kommt damit in den Stall." Hintergrund: Für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft bedeutet die Modulation zunächst ein Minus von gut sechs Millionen Euro. Rund 94 Prozent oder 5,8 Millionen Euro sind Flächenprämien und etwa sechs Prozent oder rund 0,4 Millionen Euro sind Tierprämien. Den Bauern wird dieses Geld vom Bund weggenommen. Um dennoch an die Beihilfen zu kommen, müssen zusätzliche Maßnahmen initiiert werden und bürokratische Hürden genommen werden. Mit nationalen Mitteln erfolgt eine Aufstockung auf rund acht Millionen Euro. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative will Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Baden-Württemberg die Modulation noch zu Fall bringen. Sachsen-Anhalt beteiligt sich an drei Maßnahmen (Förderung des Ackerbaus mit erweiterten Fruchtfolgen für ökobetriebe, von Mulch- und Direktsaatverfahren für bestimmte Hauptfruchtarten sowie der Einzelflächen bezogenen Grünlandextensivierung). Für diese Maßnahmen sind Prämien je Hektar von 49 Euro, 42 Euro beziehungsweise 130 Euro vorgesehen. Um Maßnahmen zur Förderung von tier- und umweltgerechten Haltungsverfahren zu beantragen, würde zum Beispiel ein neues EDV-Programm zur Erfassung der relevanten Daten benötigt. Diese Daten müssten über fünf Jahre (Verpflichtungszeitraum) mit den Vorjahren und allen anderen Antragsdaten zu den übrigen Direktzahlungen des Antragstellers verglichen werden. Vor-Ort-Kontrollen bei mindestens fünf Prozent der beteiligten Betriebe müssten über zwölf Monate verteilt werden. Die Tierschutzkriterien wären tagtäglich nachzuweisen. Das heißt, jeden Tag sind so genannte Vor-Ort-Kontrollen der Behörden möglich. Die betrieblichen Unterlagen über die Tierbestände zum Nachweis müssen aktuell vorgelegt werden. Tiere sind exakt den Buchten zuzuordnen. Jüngere und ältere Tiere sind zu trennen, um die Zuordnung auf die Flächen zu ermöglichen. Zudem gibt es unbestimmte Rechtsbegriffe wie "trockenes Stroh" oder "vergleichbare Böden". Der Bund konnte sie trotz wiederholter Aufforderung nicht genauer definieren. Es gibt in Sachsen-Anhalt nur sehr wenige Tierhalter (ausgenommen Schäfer und Mutterkuhhalter), die keinen Ackerbau haben. Insofern profitieren solche Betriebe auch von der Mulchsaatvariante im Rahmen der Modulation. Details zur Beantragung Die Richtlinien des Landes zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL-Richtlinien) werden um die Modulationsmaßnahmen erweitert. Damit gilt das Antragsverfahren nach den MSL-Richtlinien. Die Modulationsmaßnahmen sind zusammen mit den MSL-Maßnahmen auf einem Formblatt zu beantragen. Informationen gibt es bei den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung. Dort müssen die Anträge auch bis zum 15. Mai eingereicht sein. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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