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Magdeburg, den 10.04.2003

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Antrag der PDS, zur Informationspolitik des Innenministeriums zum ersten Castor-Transport durch Sachsen-Anhalt eine aktuelle Debatte durchzuführen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 063/03 Magdeburg, den 11. April 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Antrag der PDS, zur Informationspolitik des Innenministeriums zum ersten Castor-Transport durch Sachsen-Anhalt eine aktuelle Debatte durchzuführen Top 1 der Landtagssitzung am 10./11.04.2003 Anrede, zunächst möchte ich klarstellen, dass der von der PDS-Fraktion angesprochene Transport nicht am 27., sondern am 26. März 2003 durch Sachsen-Anhalt gefahren ist. Anrede, bitte gestatten Sie mir zu der von der PDS¿Fraktion beantragten Debatte zunächst einige grundsätzliche Hinweise. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat nach dem Atomgesetz die Beförderung von Kernbrennstoffen Stoffe zu genehmigen, wenn die nach diesem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Am 10. Februar 2003 genehmigte es der Nuklear Cargo + Service GmbH (NCS) den Transport abgebrannter Brennelemente vom Kernkraftwerk Brunsbüttel zur Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Frankreich. Am 25. Februar 2003 informierte der Genehmigungsinhaber das Eisenbahnbundesamt, das Bundesministerium des Innern und die Innenministerien der Länder über die geplante Nutzung einer Transportstrecke, die u. a. durch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt führte. Bedenken gegen die Nutzung dieser Strecke sind nach Angaben der NCS von keiner Seite vorgetragen worden. Anrede, mir liegen keine Informationen darüber vor, dass eines der von diesem Transport betroffenen Länder (z. B. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Hessen) die Kommunen bzw. die Katastrophenschutzbehörden über die geplante Streckenführung informiert hat. Auch in dem von der PDS mitregierten Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere dort habe ich nachfragen lassen, wurden die betroffenen Kommunen über den geplanten Transport nicht informiert. Dies entspricht der bereits vor ungefähr 10 Jahren auf Bund-Länder-Ebene abgestimmten Verfahrensweise der Gremien der Umwelt- und Innenminister des Bundes und der Länder. Nach Auffassung dieser Gremien ist es auf Grund der Sicherheit der Castor-Behälter nicht erforderlich, die Kommunen bzw. die Katastrophenschutzbehörden über die Zeiten und Streckenführung von Nukleartransporten zu informieren. Kritik an diesem Verfahren, das auch von den zuständigen Bundesministerien getragen wird, sollten Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS-Fraktion, gegenüber der Bundesregierung oder z.B. gegenüber dem Bundesumweltminister vortragen. Den Ländern obliegt die Ausführung des Atomgesetzes nur im Auftrage des Bundes. Die Verantwortung dafür, dass Kernbrennstoffe nur in ausreichend sicheren Behältern befördert werden dürfen, liegt also beim Bund. In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass sich in der Vergangenheit das Bundesumweltministerium meiner Meinung nach stets mit Nachdruck für die Sicherheit der Castor-Behälter eingesetzt hat. Im übrigen ¿ dies möchte ich hinzufügen - sind solche Transporte gegen Störmaßnahmen zu schützen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen würden erheblich erschwert, wenn jeweils alle Kommunen bzw. Katastrophenschutzbehörden über die ihr Gebiet berührende Transporte in Kenntnis gesetzt würden. Denn es ist davon auszugehen, dass bei einer solchen Informationsstreuung die Daten zur Streckenführung und Transportzeit allgemein bekannt würden. Dies könnten radikale Kernkraftgegner dazu nutzen, gezielte Störaktionen gegen den jeweils angekündigten Castortransport vorzubereiten und durchzuführen. Zumindest müsste bei einer quasi allgemeinen Bekanntmachung der Transportdaten vermehrt mit solchen Störaktionen gerechnet werden. Dies würde zwangsläufig zusätzliche polizeiliche Maßnahmen erfordern und folglich zu erheblich höheren Einsatzkosten führen. Anrede, aus den dargelegten Gründen halte ich das zwischen Bund und Länder abgestimmte Meldeverfahren nach wie vor für sachgerecht. Dieses Verfahren schließt im übrigen nicht eine Benachrichtigung der Kommunen aus, die voraussichtlich durch polizeiliche Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz von Kernbrennstofftransporten erheblich belastet werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Gemeinde Gorleben, in der sich u. a. ein Zwischenlager für Castor-Behälter befindet. Auf welche Art von Demonstrationen sich dort Kernkraftgegner aufgrund angekündigter Castor-Transporte vorbereiten konnten, ist uns allen bekannt. Eine Information der Kommunen über den Transport am 26. März war nicht erforderlich. Die Abwicklung des Transports bestätigt dies. Denn nach den mir vorliegen Informationen konnte der ca. 3,5-stündige Transport durch Sachsen-Anhalt ohne Störungen durchgeführt werden. Und ich sehe keinen Anlass, die Maßnahmen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass ist in diesem Fall das Eisenbahnbundesamt, oder die für die sichere Durchführung des Transport getroffenen Maßnahmen des Beförderers, d. h. der DB Cargo AG, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei zu beanstanden. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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