: 64
Magdeburg, den 10.04.2003

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 064/03 Magdeburg, den 11. April 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) TOP 6 der Landtagssitzung am 10. / 11. April 2003 Anrede, Märkte sind an Sonntagen wieder möglich ¿ unter diese überschrift möchte ich den Entwurf zur änderung unseres Gesetzes über die Sonn- und Feiertage stellen, den ich Ihnen heute vorlege. Märkte - damit meine ich Marktveranstaltungen nach der Gewerbeordnung - finden in großen Teilen der Bevölkerung regen Anklang. Fast jeder von uns wird schon einmal einen Markt an einem Sonntag besucht haben. Bis zum Jahre 1998 war dies auch kein Problem. Nach der bis dahin bestehenden Verwaltungspraxis konnten in Sachsen-Anhalt Märkte auch an Sonn- und Feiertagen - wie bis heute in fast allen anderen Bundesländern - stattfinden. Dann wurde dies durch die Gerichte unterbunden. Das Verwaltungsgericht Dessau und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg haben entschieden: Nach der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind Märkte an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Andernfalls müsse das Gesetz geändert werden. Zwar wir wissen alle, dass der eine oder andere Markt nach wie vor an einem Sonntag stattfindet. Ich möchte aber lieber nicht darüber nachdenken, inwieweit diese Praxis immer mit dem Gesetz in Einklang steht. Jedenfalls muss in diesem Bereich Rechtsklarheit geschaffen und der derzeitige unbefriedigende Rechtszustand geändert werden. Anrede, nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte begann im Land eine breite politische Diskussion. Mehrere Landtagsausschüsse haben sich mit dem Thema beschäftigt. Dabei bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass Märkte an Sonntagen wieder erlaubt sein sollten. Nur das "Wie" blieb zunächst noch offen. Wir haben deshalb die Ihnen jetzt vorliegende Regelung erarbeitet, die sich systemgerecht in das Gefüge des Sonn- und Feiertagsrechts einpasst und sowohl den sonn- und feiertagsrechtlichen als auch wirtschaftspolitischen Belangen gleichermaßen gerecht wird. Anrede, die Landesregierung hat den Entwurf im August des vorigen Jahres zur Anhörung freigegeben. Ich freue mich, dass der Entwurf dann überwiegend Zustimmung gefunden hat. So begrüßen die kommunalen Spitzenverbände, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Arbeitgeber- und die Fremdenverkehrsverbände ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen. Bedenken wurden von Seiten der Kirchen und Gewerkschaften geäußert. Alle vorgetragenen Argumente wurden von uns umfassend ausgewertet und im Ergebnis der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet. Nach dem Entwurf werden zwei Kategorien von Märkten unterschieden: - Ein Teil der Märkte wird privilegiert: Sie können einmal im Monat auf einen Sonntag oder auf die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober festgesetzt werden. Es sind diejenigen Spezialmärkte, denen - so unsere Formulierung - "ein die regionale Identität oder den Fremdenverkehr fördernder Wert zukommt." Zusätzlich können Weihnachtsmärkte auf alle Adventssonntage festgesetzt werden. All diese Märkte dienen grundsätzlich der Verwirklichung einer wichtigen Zweckbestimmung des Sonn- bzw. Feiertages, nämlich der Freizeitgestaltung und sollen deshalb unter die Privilegierung fallen. - Sonstige Märkte können dagegen nur bis zu viermal im Jahr auf einen Sonntag (ausgenommen im Monat Dezember) festgesetzt werden. Da diese Märkte überwiegend kommerziell geprägt sind, haben wir eine Beschränkung auf vier Sonntage im Jahr vorgesehen. Wir haben uns dabei an der Regelung im Ladenschlussgesetz orientiert, die bereits Ausnahmen vom sonn- und feiertäglichen Arbeitsverbot vorsieht. Marktveranstalter und Einzelhändler sollen nach unserer Vorstellung gleiche Wettbewerbschancen haben. Der Anregung aus der Anhörung, Märkte nicht nur an Sonntagen, sondern auch an Feiertagen zuzulassen, sind wir nur für die privilegierten Märkte und für Volksfeste und nur für die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober gefolgt. Aufgrund der Natur dieser Feiertage ist es gerechtfertigt, dass an diesen beiden Tagen zumindest solche Veranstaltungen durchgeführt werden können, bei denen der kommerzielle Charakter zugunsten der Unterhaltung in den Hintergrund tritt. Wir haben dabei auch berücksichtigt, dass sich in den Jahren nach 1990 gerade am 3. Oktober vielfältige örtliche Traditionen gebildet haben, den Tag der Deutschen Einheit mit Festen und vergleichbaren Veranstaltungen zu feiern. Es würde dem Charakter dieses Tages geradezu zuwiderlaufen, wenn solche Veranstaltungen nicht möglich wären. Anrede, ich habe großes Verständnis, dass Kirchen und Gewerkschaften uns auf die besondere Bedeutung des Schutzes der Sonn- und Feiertage immer wieder hinweisen. Auch mir liegt der Schutz des Sonntags am Herzen. Gerade deshalb privilegieren wir in unserem Gesetzentwurf diejenigen Marktveranstaltungen, die uns das nahe bringen, was wir uns für den Sonntag wünschen, nämlich Erholung, Entspannung, Familienleben und Unterhaltung. Auf einen Punkt der von uns vorgeschlagenen Regelung möchte ich noch besonders hinweisen: Auf die Festsetzung eines Marktes auf einen Sonntag oder auf die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr liegt die Festsetzung von Märkten an diesen Tagen grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Festsetzungsbehörde, d.h. des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Diese Regelung entspricht unserer Vorstellung, Entscheidungen so weit wie möglich nach unten zu verlagern. Nicht zentral, sondern nach den Verhältnissen vor Ort wird entschieden, ob und wieviele Märkte an Sonntagen stattfinden sollen. Anrede, mit dem Entwurf schlagen wir eine klare gesetzliche Regelung vor, wie sie die Gerichte in ihren von mir erwähnten Entscheidungen für notwendig erachten. Wir sehen dabei eine ausgewogene Regelung vor, die dem Wunsch vieler Menschen nach einer weiteren Freizeitgestaltungsmöglichkeit sowie den wirtschaftlichen Notwendigkeiten entspricht und auch dem Wesen von Sonn- und Feiertagen Rechnung trägt. Ich bitte, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu verweisen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung