Eigenheimzulage: Daehre will verstärkte Förderung des Altbaubestandes in ostdeutschen Bundesländern
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 070/03 Magdeburg, 13. April 2003 Eigenheimzulage: Daehre will verstärkte Förderung des Altbaubestandes in ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt will durch eine veränderte Gestaltung der Eigenheimzulage die bessere Förderung des Altbaubestandes erreichen. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wohnungsleerstands sollte in den ostdeutschen Bundesländern künftig nicht mehr die Förderung von Neubauten im Vordergrund stehen, sagte Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre. Statt dessen müssten die Schwerpunkte zu Gunsten gezielter Investitionen in die vorhandene Gebäudesubstanz verschoben werden. "Wir benötigen eine Regelung, die der speziellen Situation in den neuen Ländern gerecht wird", forderte Daehre im Vorfeld eines Treffens der Ost-Bauminister am Mittwoch (16.04.) in Magdeburg. Bei der Beratung mit seinen Amtskollegen will Daehre für die Unterstützung einer sächsischen Gesetzesinitiative werben. Danach soll der Erwerb von Wohneigentum im Altbaubestand in Zukunft stärker gefördert werden als Neubauvorhaben. "Eine solche Kurskorrektur ist notwendig, um die knappen öffentlichen Gelder möglichst wirkungsvoll einzusetzen", betonte der Ressortchef. Die angestrebten Veränderungen bei der Eigenheimzulage könnten zudem dazu beitragen, den notwendigen Stadtumbauprozess schneller voranzubringen. Der sächsische Vorschlag sieht für die neuen Bundesländer eine auf fünf Jahre begrenzte Regelung vor. Danach soll der Fördergrundbetrag für Neubauten von derzeit fünf auf 2,5 Prozent der Bemessungsgrundlage (maximal 1.278 Euro/Jahr) gesenkt, der Grundbetrag für Erwerb und Ausbau im Gebäudebestand hingegen von derzeit 2,5 auf 3,75 Prozent der Bemessungsgrundlage (maximal 1.917 Euro/Jahr) angehoben werden. Als Bemessungsgrundlage gelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung sowie die Kosten für Erwerb von Grund und Boden. Die Kinderzulage von 6.136 Euro soll unverändert bleiben. Nach dem gegenwärtig geltenden Eigenheimzulagengesetz liegt die über acht Jahre laufende Grundförderung für Neubauten bei insgesamt 20.448 Euro (sächsischer Vorschlag: 10.224 Euro). Erwerb und Ausbau von Altbauten werden mit insgesamt 10.224 Euro (sächsischer Vorschlag: 15.336 Euro) gefördert. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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