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Magdeburg, den 14.04.2003

Kabinett befürwortet Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm des Bundes ?Zukunft, Bildung und Betreuung? Sachsen-Anhalt erhält vom Bund nach Unterzeichnung 126 Mio. Euro zur Förderung von Ganztagsschulen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 179/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 179/03 Magdeburg, den 15. April 2003 Kabinett befürwortet Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm des Bundes ¿Zukunft, Bildung und Betreuung¿ Sachsen-Anhalt erhält vom Bund nach Unterzeichnung 126 Mio. Euro zur Förderung von Ganztagsschulen Nach intensiven Nachverhandlungen und Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern konnte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz heute im Kabinett die geänderte und unterschriftsreife Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm des Bundes ¿Zukunft, Bildung und Betreuung¿ vorstellen. Von den vier Mrd. Euro, die der Bund für die Jahre 2003 bis 2007 zur Förderung von Ganztagsschulen zur Verfügung stellt, wird Sachsen-Anhalt nach der Unterzeichnung insgesamt rund 126 Mio. Euro erhalten. Er begrüße das Zustandekommen einer einvernehmlichen Verwaltungsvereinbarung sehr, erklärt Kultusminister Olbertz. Das Ministerium werde in Kürze Richtlinien zur Beantragung der Fördermittel herausgeben. Ganztagsangebote seien eine sinnvolle Ergänzung der schulischen Angebote im Land, fügte der Minister hinzu. Dies setze allerdings eine tragfähige pädagogische Konzeption voraus. Gegenüber dem ersten Entwurf, der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung am 10. Februar 2003 vorgelegt worden war, sind zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen worden. Insbesondere durch das erfolgreiche Eintreten Sachsen-Anhalts wurden in der Verwaltungsvereinbarung die Besonderheiten der neuen Länder berücksichtigt. Danach ist jetzt nicht nur die Schaffung neuer Ganztagsplätze förderfähig, sondern auch die qualitative Weiterentwicklung bereits bestehender Angebote. Kooperationsmodelle mit Horten in unterschiedlicher Trägerschaft werden ausdrücklich einbezogen. Die Eigenaufwendungen in den Ländern in Höhe von mindestens zehn Prozent können auch projektübergreifend eingesetzt werden. Die geänderte Vereinbarung sieht außerdem vor, dass neben Baumaßnahmen jetzt auch Ausstattungsinvestitionen sowie hiermit verbundene Dienstleistungen gefördert werden können. Bis zu 50.000 Euro Verwaltungskosten können vom Land pro Jahr geltend gemacht werden. Grundsätzlich wurde in der geänderten Fassung herausgestellt, dass die Gestaltung pädagogischer Konzepte ausschließlich in der Verantwortung der Länder liege und die föderale Stellung der Länder gegenüber dem Bund gewahrt bleibe. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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