Landesregierung beschließt umfassende Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 177/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 177/03 Magdeburg, den 15. April 2003 Landesregierung beschließt umfassende Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens Das Landeskabinett hat auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky heute beschlossen, die Katasterämter und das Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation zu insgesamt nur noch vier Behörden organisatorisch zusammen zu fassen. ¿Durch diese Zusammenlegung können Aufgaben und Kompetenzen gebündelt und so noch leistungsfähigere, flexiblere Behörden geschaffen werden. Gleichzeitig können wir mit dieser Maßnahme den Landeshaushalt durch den Abbau von mehr als 70 Stellen und die Einsparung von erheblichen Sachmitteln merklich entlasten, ohne dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltung mit hoheitlichen Vermessungsleistungen eingeschränkt wird¿, unterstrich der Minister. Dazu werden in vier der bisher zwölf Katasteramtsstandorten Vermessungs- und Katasterbehörden gebildet, in denen Aufgaben zentralisiert werden. In den anderen acht Standorten werden Nebenstellen verbleiben, die die Aufgaben wahrnehmen, die eine Bürger- oder Ortsnähe erfordern. In den derzeit noch zwölf Katasterämtern wird das Liegenschaftskataster des Landes mit mehr als 2,5 Millionen Flurstücken und zwei Millionen Gebäuden geführt und im amtlichen Kartenwerk lückenlos nachgewiesen. Die Landesvermessungsbehörde in Halle stellt die Landesoberfläche in mehr als 1.400 topographischen Landeskarten ständig aktuell dar. Durch die Zusammenführung wird es möglich, die Katasterkarten und die topographischen Karten besonders wirtschaftlich zu einem Basissystem zusammen zu schließen. ¿Dies ist nicht nur effizient,¿ so Jeziorsky, ¿sondern die Nutzer ¿ vor allen Dingen aus den Kommunen ¿ brauchen ein solches, integriertes Geobasisinformationssystem als Grundlage für ihre eigenen Aufgaben und Planungen.¿ Die vier neuen Ämter werden neu als ¿Vermessungs- und Geoinformationsbehörden¿ bezeichnet. Sie führen nicht nur das Liegenschaftskataster und die topographischen Landeskarten, sondern auch die amtliche Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sowie das Lage- und Höhenfestpunktfeld mit den 18 Satellitenreferenzstationen des Landes. Das Gesamtsystem wird so integriert, dass die Nutzer sowohl bei örtlichen Vermessungen und Positionsbestimmungen, beim Grundstücksverkehr als auch bei der Nutzung der Geobasisdaten für eigene Fachinformationssysteme darauf zurückgreifen können. ¿Im Katastrophenfall müssen wir anhand einheitlicher Unterlagen und Karten nicht nur aktuell erkennen können, wie hoch beispielsweise ein Deich ist, sondern auch, wie man bei Schutz- und Hilfsmaßnahmen dorthin gelangt und welche Häuser und Grundstücke betroffen sind¿, erläuterte der Innenminister. Da man dieses Gesamtsystem vor Ort brauche, blieben Nebenstellen erhalten, die die Grundversorgung mit Geobasisinformationen und amtlichen Karten flächendeckend gewährleisten würden, sagte Jeziorsky. Hierzu gehöre auch die Versorgung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger mit Katastervermessungen, die verstärkt bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes beantragt werden könnten, aber auch weiterhin bei den Ämtern. Die Amtsbezirke der vier neuen Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sind deckungsgleich mit den Landgerichtsbezirken, in denen die Grundbuchämter der Amtsgerichte organisiert sind. Auch werden die vier neuen Behörden dort ihren Sitz haben, wo die Landgerichte eingerichtet sind: in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal. ¿Diese Deckungsgleichheit ist besonders vorteilhaft für die Schaffung einer gemeinsamen Liegenschaftsdatenbank von Grundbuch und Kataster¿, zeigte sich Jeziorsky überzeugt, ¿und dient der Einräumigkeit der Verwaltung¿. Weiterhin hat die Landesregierung folgendes beschlossen: Zur Förderung des Mittelstandes soll im Wege einer Gesetzesinitiative ermöglicht werden, dass Grundstückseigentümerinnen und ¿eigentümer die von Vermessungsbüros privatrechtlich durchgeführten Gebäudeeinmessungen bei Eignung zur Aktualisierung der Liegenschaftskarte vorlegen können. In den Fällen, wo eine direkte Grenzabstandsvermessung nicht erforderlich ist, soll die bislang zusätzlich geforderte amtliche Gebäudevermessung nicht mehr verlangt werden. Wo dies kostendeckend möglich ist, sollen die Gebühren für amtliche Vermessungsleistungen entsprechend gesenkt werden. Bei den amtlichen Liegenschaftsvermessungen ist durch Einsatz moderner Verfahren in Kürze mit einer durchschnittlichen Gebührensenkung von ca. zehn Prozent zu rechnen. Kommunen und Behörden sollen künftig auf der Grundlage einer Gesetzesnovelle für die von ihnen für ihre eigenen Hoheitsaufgaben benötigten Auszüge aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters und der Geotopographie nur noch die Kosten entrichten, die für die Abgabe/Bereitstellung anfallen. Weiterhin soll durch Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes in dafür geeigneten Fällen die Flurstücksbildung auch ohne örtliche amtliche Vermessung gebühren- und zeitsparend vorgenommen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die neuen Flurstücke rechnerisch bestimmbar sind. Zur Effektivierung der Verwaltungsabläufe, zur Erhöhung der Bürgernähe und zur Förderung der Wirtschaft sollen die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation konsequent genutzt werden. Katasterauszüge sollen ¿online¿ nicht nur bei den Katasterbehörden, sondern auch bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, den Kommunen und den Landkreisen sowie direkt über Internet erhältlich sein. Auch die Vermessungsunterlagen, die die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zur Ausübung ihrer Amtstätigkeit benötigen, werden künftig online bereitgestellt. Schließlich sei es notwendig, Staat, Wirtschaft und Bürgerschaft zu ermöglichen, über Geoportal und IT-Netz auf gebündelte Geobasisdaten des Landes zugreifen zu können. Dazu wird als eGovernment-Projekt eine Geodateninfrastruktur aufgebaut. 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