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Magdeburg, den 14.04.2003

Landesregierung will Informationspflicht bei Betriebsübergangen erleichtern ? Bundesratsinitiative beschlossen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/03 Magdeburg, den 15. April 2003 Landesregierung will Informationspflicht bei Betriebsübergangen erleichtern ¿ Bundesratsinitiative beschlossen Sachsen-Anhalts Landesregierung will die Informationspflicht bei Betriebsübergangen (Inhaberwechsel) vereinfachen und strebt eine entsprechende Bundesratsinitiative an. Mit der Initiative, die am heutigen Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, sollen die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 613 a) festgeschriebenen Informationspflichten der Arbeitgeber im Falle eines Betriebsübergangs dem EU-Recht angepasst werden, sagte Justizminister Curt Becker. Laut EU-Recht reicht es, wenn die Arbeitnehmervertretung über den Betriebsübergang und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen unterrichtet wird. Laut bundesdeutschem Recht muss jeder betroffene Arbeitnehmer schriftlich informiert werden. Im Falle einer unrichtigen oder unvollständigen Information entstehe ein unbefristetes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses, fügte der Justizminister hinzu. ¿Für viele insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich dadurch unkalkulierbare Risiken¿, betonte er. Nach Einschätzung der Landesregierung sei diese Überregulierung durch den Bundesgesetzgeber ein Standortnachteil innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Die Initiative sei ein Schritt für mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten eines Betriebsübergangs. ¿Der Übergang kann insgesamt schneller vollzogen werden¿, betonte Becker. Dies diene der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. ¿Unternehmensstrukturen werden den Markterfordernissen angepasst¿, sagte Becker weiter. Wirtschaftlich notwendige Prozesse dürften nicht durch Überregulierungen im Arbeitsrecht behindert werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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