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Magdeburg, den 01.05.2003

Landeskabinett befasst sich mit Witterungsproblemen der Landwirte

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 091/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 091/03 Magdeburg, den 2. Mai 2003 Landeskabinett befasst sich mit Witterungsproblemen der Landwirte Ungünstige Witterung im vergangenen Sommer und Herbst, Winterhochwasser und Staunässe im Boden haben teilweise zu einem schlechten Zustand der Herbstsaaten geführt. Vor den Landwirten stand und steht auch noch die fachliche Entscheidung zur Fortführung des geschädigten Bestandes, zum kostenintensiven Umbruch und Neuansaat von Sommerkulturen oder gar zur Stilllegung solcher Flächen bei Einhaltung der Stilllegungsauflagen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte Mitte der 90er Jahre eine Ermächtigung der Europäischen Union und der Bundesregierung genutzt, um durch die Vorgabe von Mindestbestandsdichten beim Anbau beihilfeberechtigter Kulturen sowohl den Landwirten als auch den kontrollierenden Behörden damit eine Messlatte für den ortsüblichen Anbau und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung an die Hand zu geben. Das Landeskabinett hat am 29. April diese Vorgabe aufgrund der angespannten Situation bei der Einhaltung der Mindestbestandsdichten geändert und in einem ersten Schritt den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung ein Ermessen zuerkannt, bei Abweichungen von den vorgegebenen Mindestbestandsdichten und einer schriftlichen Anzeige des Landwirts, auch geringere Bestandsdichten als ortsübliche Bewirtschaftung anzuerkennen. Die vom Landwirt gegenüber dem zuständigen Amt schriftlich angezeigte Abweichung von der Mindestbestandsdichte wird im Rahmen der jährlich durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen mit kontrolliert. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf verwiesen, dass ein Bestand beihilfeberechtigter Kulturen gegen "Null" nicht als gute landwirtschaftliche Praxis gewertet werden kann. Gleiches gilt auch für Totalschäden durch Nässe und Auswinterung. Diese Flächen sind bei der Beantragung der Flächenzahlung vom Antragsteller herauszurechnen. Des Weiteren wurde mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden einvernehmlich abgesprochen, im zweiten Halbjahr die Mindestbestandsdichten unter Beteiligung der Verbände und fachlich zuständigen Institutionen hinsichtlich ihrer Aktualität zu überprüfen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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