Leipziger Konferenz ?Die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik?: Ministerpräsident Böhmer übergibt Erklärung von 13 europäischen Regionen an EU-Kommissar Barnier
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 204/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 204/03 Magdeburg, den 5. Mai 2003 Leipziger Konferenz ¿Die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik¿: Ministerpräsident Böhmer übergibt Erklärung von 13 europäischen Regionen an EU-Kommissar Barnier Auf der heute und morgen (5./6. Mai 2003) in Leipzig tagenden Konferenz ¿Die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik¿ hat Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer dem für die europäische Regionalpolitik zuständigen Kommissar Michel Barnier eine Gemeinsame Erklärung von 13 europäischen Ländern und Regionen übergeben. Diese Regionen hatten sich im Vorfeld auf gemeinsame Positionen zur Ausgestaltung der europäischen Strukturpolitik nach 2006 verständigt. Neben den fünf ostdeutschen Ländern beteiligten sich die Regionen Asturien und Murcia in Spanien, Merseyside, South Yorkshire und Wales in Großbritannien, Madeira (Portugal), Burgenland (Österreich) und Ita-Suomi (Finnland). Sie alle erhalten bis 2006 aufgrund ihrer Entwicklungsrückstände Unterstützung nach der höchsten Förderkategorie der europäischen Strukturfonds, dem sog. Ziel 1. Für den Förderzeitraum ab 2007 werden die Strukturhilfen der EU unter Einbeziehung der zehn neuen Mitgliedstaaten neu verteilt werden. Die genannten Regionen laufen Gefahr, die EU-Unterstützung allein dadurch zu verlieren, dass durch die Erweiterung 2004 der Durchschnitt des EU-Bruttoinlandsprodukts sinkt. Es wäre ungerecht, wenn Regionen allein durch einen statistischen Effekt aus der Förderung herausfielen, ohne dass sich ihre Lage verbessert hat, sagte Böhmer. Erfreulich sei, dass sich auch die Europäische Kommission für eine gerechte Lösung des Problems ausspräche. Die bisher vorgesehene Übergangsregelung reiche aber nicht aus. Deshalb solle in die ab 2007 geltende Verordnung eine Regelung aufgenommen werden, dass die allein aus statistischen Gründen durch die Absenkung des EU-Durchschnitts über die 75%-Grenze kommenden Regionen als Ziel-1-Gebiete eingestuft werden. Dies sei eine Frage der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und der Akzeptanz des Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Anlage: Erklärung der Länder und Regionen Positionspapier der vom ¿statistischen Effekt¿ betroffenen Regionen zur Zukunft der EU-Strukturpolitik nach 2006 Brüssel, 30.04.03 Den neuesten Angaben der Europäischen Kommission zufolge würden 18 Regionen mit 21 Millionen Einwohnern nur dadurch aus der Ziel-1-Förderung herausfallen, dass der EU-Durchschnitt des Bruttoinlandsprodukts durch die Erweiterung sinkt (so genannter statistischer Effekt). Für dieses Problem muss eine gerechte Lösung gefunden werden. Die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen bekräftigen ihr gemeinsames Interesse an der Fortsetzung der europäischen Kohäsionspolitik in der erweiterten EU. Zentraler Maßstab für die künftige Ausgestaltung dieser Politik müssen dabei die in Artikel 158 EG-Vertrag formulierten Ziele sein: ¿Die Gemeinschaft entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Die Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern.¿ Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten EU ist die zentrale Herausforderung die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen sowie des Rückstandes der am stärksten benachteiligten Gebiete. Diese Politik ist zudem der wichtigste Beitrag zur Stärkung der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Deshalb haben sich die beteiligten Regionen auf folgende Eckpunkte für die Ausgestaltung der künftigen europäischen Strukturpolitik verständigt: 1. Die Ziel 1-Förderung spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung des Wirtschaftswachstums sowie bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Dennoch liegen die Entwicklungsrückstände, gemessen im BIP/Pro-Kopf der Bevölkerung, auch weiterhin weit unterhalb des EU Durchschnitts. Aufgrund der Verlangsamung des Wirtschafswachstums in Europa ist der Abstand vieler Ziel-1-Gebiete zum EU-Durchschnitt seit 1997 nicht geringer, sondern größer geworden. 2. Die bisherige EU-Strukturpolitik soll nach 2006 in reformierter Form fortgesetzt werden. Dabei sollte insbesondere das Ziel 1, definiert als Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand, beibehalten werden. An dem Kriterium für die Bestimmung der Fördergebiete (75% des BIP pro Kopf, gemessen in Kaufkraftstandards auf Ebene NUTS II) kann grundsätzlich festgehalten werden, wenn der sogenannte statistische Effekt neutralisiert wird. 3. Am Ende der laufenden Förderperiode werden die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen nicht die Marke von 75% der heutigen Europäischen Union überschritten haben. Beim Fehlen einer wirklichen wirtschaftlichen Konvergenz würde die Förderfähigkeit nur aufgrund des durch die Erweiterung verursachten statistischen Effektes verloren gehen. Die Regionen benötigen auch weiterhin Strukturfondsmittel zur Konsolidierung und zur weiteren Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Angleichung, die in den vergangenen Förderperioden begonnen wurde. 4. Im Lichte dieser Herausforderungen für die Entwicklung sollte eine Lösung innerhalb des neuen Zieles 1 und der damit zusammenhängenden beihilferechtlichen Bestimmungen gefunden werden. Übergangsregelungen (Phasing Out) werden den speziellen Problemen der betroffenen Gebiete nicht gerecht. In der geltenden Strukturfonds-Verordnung werden bereits andere Regionen mit speziellen Problemen innerhalb des Zieles 1 berücksichtigt. In die ab 2007 geltende Verordnung sollte eine Regelung aufgenommen werden, wonach die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen wie Ziel-1-Gebiete behandelt werden. Im Hinblick auf die Verteilung der Ziel-1-Mittel wäre der regionale Wohlstand wie bisher das zentrale Kriterium zur Aufteilung der Mittel auf die Fördergebiete. Dies würde zu einer differenzierten und trotzdem gerechten Aufteilung der Mittel führen, ohne die finanziellen Obergrenzen des EU-Haushaltes in Frage zu stellen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Regionen im Hinblick auf die Beihilfeintensität unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) des EG-Vertrages fallen. 5. Das neue Ziel 1 sollte daher folgende Bereiche abdecken: · Regionen mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner bis zu 75% des EU-Durchschnitts (EU-25) sowie Regionen mit besonderen Problemlagen. Dies sollte auch jene Regionen beinhalten, die vom statistischen Effekt betroffen sind. · entsprechende Übergangsregelungen für die Ziel 1-Regionen, die aufgrund ihrer positiven Entwicklung die 75%-Schwelle (EU-15) überschritten haben (Phasing Out). 6. Mitgliedstaaten mit einem BIP pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts (Kohäsionsländer) sollen eine kombinierte Förderung aus Kohäsionsfonds und Strukturfonds erhalten. 7. Diese Position berücksichtigt die Erfordernisse, die sich aus der Erweiterung der EU ergeben. Die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen haben die Erweiterung von Anfang an begrüßt. Sie haben viel Erfahrung und Sachverstand in der Aufstellung, Ausführung und Umsetzung von Strukturfonds-Programmen. Dies möchten sie mit den Regionen in den neuen Mitgliedstaaten teilen. Sowohl für die Beitrittsstaaten als auch für die fortbestehenden Probleme in den Regionen der heutigen EU müssen adäquate Lösungen gefunden werden. Es muss hervorgehoben werden, dass die künftige Kohäsionspolitik nicht hauptsächlich auf Kosten der Regionen mit Entwicklungsrückstand in den heutigen Mitgliedstaaten finanziert werden kann. ---------- Diese Erklärung wird von folgenden Regionen/Institutionen unterstützt: Principado de Asturias/E; Brandenburg/D; Burgenland/A; Ita-Suomi/SF; Madeira/P; Mecklenburg-Vorpommern/D; Merseyside/UK; Murcia/E; Freistaat Sachsen/D; Sachsen-Anhalt/D; Freistaat Thüringen/D; South Yorkshire/UK; Welsh Local Government Association/UK. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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