Telefon-Beratung zum neuen Kinderförderungsgesetz - Bitte um Vorankündigung -
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 058/03 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 058/03 Magdeburg, den 7. Mai 2003 Telefon-Beratung zum neuen Kinderförderungsgesetz - Bitte um Vorankündigung - Das Gesundheits- und Sozialministerium Sachsen-Anhalt bietet in den nächsten Tagen eine telefonische Direkt-Beratung zum neuen Kinderförderungsgesetz an. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich von Fachleuten des Hauses über die Gesetzeslage und ihre praktische Umsetzung informieren zu lassen. Die Hotline unter der Telefon-Nummer 0391/567-4500 ist am 12., 14., 15., 19., 20. Und 21. Mai 2003 jeweils in der Zeit von 14 bis 16 Uhr erreichbar. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf diese Beratungsmöglichkeit im Rahmen Ihrer Berichterstattung bzw. Service-Rubriken hinweisen können. Das Ministerium eröffnet damit nach der Info-Tour durch Sachsen-Anhalt eine weitere Gelegenheit, sich über die Regelungen des neuen Kinderförderungsgesetzes sachkundig zu machen und Probleme zu hinterfragen. Wie die bisherige Erfahrung zeigt, spielen dabei insbesondere Aspekte des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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