Tarifvertrag für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Horterzieherinnen: Landesregierung bietet Gewerkschaften konkrete Tarifgespräche an
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 021/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 021/03 Magdeburg, den 8. Mai 2003 Tarifvertrag für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Horterzieherinnen: Landesregierung bietet Gewerkschaften konkrete Tarifgespräche an Wegen des auslaufenden Tarifvertrages für die Horterzieherinnen und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung, vertreten durch das für Tariffragen zuständige Finanzministerium sowie das Kultusministerium, am 7. Mai 2003 mit den Gewerkschaften ein weiteres informelles Gespräch über eine mögliche Nachfolgelösung geführt. Im Ergebnis dieses Termins hat die Landesregierung den Gewerkschaften die Aufnahme konkreter Tarifverhandlungen am 15. Mai des Jahres angeboten. Sie verknüpft damit die Erwartung, dass ein konstruktiver Gesprächsverlauf möglichst in den Abschluss eines Tarifvertrages für diese Personengruppe mündet. Die Schwierigkeit der Situation, so der verhandlungsführende Finanzstaatssekretär Ulrich Koehler, bestehe nicht allein in der prekären Haushaltssituation des Landes Sachsen-Anhalt, der man auch in diesem Fall Rechnung tragen müsse. Auch die fachlich qualifizierte Bestimmung des Bedarfs und des Beschäftigungsumfangs müsse schulformbezogen zu Grunde gelegt werden. Verschärfend wirke sich auch der dramatische Schülerrückgang aus. Falls es zu keiner Einigung komme, so Koehler vorsorglich, seien als letzte Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen nicht gänzlich auszuschließen. Pädagogische Mitarbeiterinnen werden überwiegend in der Grundschule und Sonderschule eingesetzt, in einem geringen Umfang auch in Schulen mit besonderer sozialpädagogischer Aufgabenstellung sowie in Gesamtschulen und Internaten von Gymnasien. Aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt sich eine unterschiedliche schulformbezogene Bedarfssituation. Im Rahmen der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten beispielsweise können Pädagogische Mitarbeiterinnen nicht volle 40 Stunden, sondern maximal 31 Stunden pro Woche sinnvoll eingesetzt werden. In diesen Zeitraum ist bereits die sogenannte Ferienumlage eingerechnet. Die verlässlichen Zeiten umfassen einen Rahmen von 5,5 Stunden täglich, das sind 27,5 Stunden in der Woche. Hinzu kommt ein Zeitanteil von 3,5 Stunden pro Woche für flankierende Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Teilnahme an Konferenzen etc.. Das heißt in der Folge, dass es sich auch aus personalwirtschaftlicher Sicht sinnvoller darstellt, wegen besserer Einsatz- und Vertretungsmöglichkeiten eine möglichst hohe Anzahl von Pädagogischen Mitarbeiterinnen mit niedrigerer Stundenzahl zu beschäftigen, als weniger Kräften eine Vollbeschäftigung anzubieten. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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