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Magdeburg, den 08.05.2003

Jeziorsky: Fünf Jahre DNA-Datei - eine kriminalistische Erfolgsgeschichte

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/03 Magdeburg, den 7. Mai 2003 Jeziorsky: Fünf Jahre DNA-Datei - eine kriminalistische Erfolgsgeschichte Die zentral beim Bundeskriminalamt eingerichtete und kurz danach in Sachsen¿Anhalt aufgebaute DNA-Analyse-Datei (DAD) wurde nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky im April 1998 in Betrieb genommen. Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter speicherten seitdem DNA-Identifizierungsmuster von beschuldigten Personen, verurteilten Straftätern und von am Tatort gesicherten Spuren. Die DAD hat sich bis heute zu einer Datenbank mit mehr als 230.000 Personendatensätzen und rund 38.000 Spurendatensätzen entwickelt. Für Sachsen¿Anhalt sind 6.390 Datensätze (3.748 Personen und 2.642 Spuren) gespeichert, mit denen das Land bis heute 946 Abfragetreffer erzielen konnte. So konnten in mehr als 500 Fällen Spuren einem Spurenleger zugeordnet werden und 347 mal konnten anhand der Spuren Tatzusammenhänge aufgedeckt werden. Jeziorsky: "Die hohe Treffersicherheit und Zuverlässigkeit dieser Methode hat dazu geführt, dass sich die DNA-Analyse zu einem effektiven und unverzichtbaren Werkzeug zur Aufklärung von Straftaten entwickelt hat. Anhand der DAD konnten so Verbrechen aufgeklärt werden, die ohne diese Technik nicht oder nicht so schnell hätten aufgeklärt werden können." Die Trefferquote steigt mit der Anzahl der in der DAD gespeicherten Datensätze. Deshalb setzt sich Innenminister Jeziorsky auch für die Erweiterung des Kreises der zu erfassenden Personen ein. Bislang ist Voraussetzung für eine Einstellung in die Datei eine Straftat von erheblicher Bedeutung, eine richterliche Anordnung und die Prognose der Wiederholungsgefahr. Ziel soll es sein, künftig auch DNA-Spuren von Verantwortlichen für leichtere Sexualstraftaten in die Datei aufzunehmen. Befürchtungen, dass die Speicherung von DNA-ldentifizierungsmustern der Polizei einen Zugriff auf die Erbinformationen des Menschen erlauben könnten, sind völlig unbegründet. Rechtliche und technische Gesetzesregelungen sorgen dafür, dass nur der sogenannte nicht kodierende Bereich der menschlichen DNA untersucht wird und Rückschlüsse auf den genetischen Code und damit Persönlichkeitsmerkmalen unmöglich sind. Info: Beispiele: 1999 wurde in dem Aufenthaltsraum eines Magdeburger Krankenhauses eine weibliche Angestellte von einer männlichen Person angefallen und verletzt. Aufgrund des Hinzukommens weiterer Personen flüchtete die unerkannt gebliebene männliche Person. Am Tatort blieb ein Einweghandschuh zurück, den nach Aussage der Geschädigten der Täter getragen hatte. Die DNA-Merkmale des am Handschuh nachgewiesenen männlichen Zellmaterials wurden in der DNA-Analyse-Datei des BKA gespeichert. Im Jahr 2001 wurde eine Frau von einem Mann in dessen Wohnung gelockt und dort vergewaltigt. Bei der DNA-Analyse des Spermas aus dem Slip der Geschädigten und der Speichelprobe des Tatverdächtigen wurde übereinstimmung der Merkmalskombination festgestellt. Die gewonnene DNA-Merkmalskombination des Tatverdächtigen wurde in der DAD gespeichert und mit dem Datenbestand abgeglichen. Es wurde eine übereinstimmung zu der im Jahr 1999 im Aufenthaltsraum des Magdeburger Krankenhauses begangenen Straftat festgestellt. Im Raum Stendal waren mehrere schwere Computerdiebstähle, u. a. in Niederlassungen der Deutschen Telekom, mit einem Gesamtschaden von mehr als einer Million DM zu verzeichnen. Die DNA-Analyse der Speichelprobe von einem Tatverdächtigen ergab eine übereinstimmung mit Zellanhaftungen an einer Mineralwasserflasche vom o.g. Tatort. Des Weiteren wurden an vier verschiedenen Tatorten Zigarettenreste gesichert, bei denen ein übereinstimmendes DNA-Muster mit Hilfe der DAD festgestellt wurde. Die einige Monate später durchgeführte DNA-Analyse von einer Speichelprobe eines weiteren Tatverdächtigen ergab übereinstimmung zum o.g. DNA-Muster. In den Jahren 1998/99 kam es zu einer Häufung von überfällen auf Geldinstitute im Raum Halle - Merseburg. Untersucht wurden Spuren von unterschiedlichen Tatorten und von zwei vorher gestohlenen Fluchtfahrzeugen. über die DNA-Analyse-Datei wurden Spurenübereinstimmungen an sieben Tatorten sowie in den beiden Fluchtfahrzeugen festgestellt. Nach Ergreifung der Tatverdächtigen konnten die Tatortspuren insgesamt drei verschiedenen Mitgliedern der Bande zugeordnet werden. Im Jahr 2002 kam es in Halle zu mehreren Vergewaltigungen. In zwei Fällen ergab die DNA-Untersuchung der Samenflüssigkeit ein übereinstimmendes DNA-Profil. Das Profil des unbekannten Spurenlegers wurde in die DNA-Datei eingegeben und dabei ein Treffer mit einer Person aus Thüringen erzielt. Dem Tatverdächtigen konnten außerdem noch schwere Raubstraftaten im Raum Zeitz nachgewiesen werden. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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