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Magdeburg, den 11.05.2003

Gemeinsame Presse-Erklärung der unionsregierten Länder zu dem Vier-Milliarden-Programm des Bundes

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 103/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 103/03 Magdeburg, den 12. Mai 2003 Gemeinsame Presse-Erklärung der unionsregierten Länder zu dem Vier-Milliarden-Programm des Bundes Die unionsregierten Länder haben in harten Verhandlungen mit dem Bund zur Ausgestaltung des Vier-Milliarden-Programmes für Ganztagesschulen wesentliche Änderungen erzielt. ¿Der erste Vorschlag für die Verwaltungsvereinbarung aus dem Hause Bulmahn war ein unrealistisches, bürokratisches Konglomerat von Vorschriften, das mit heißer Nadel für Wahlkampfzwecke gestrickt worden war. Die jetzt vorliegende Verwaltungsvereinbarung kommt der Schulsituation in den Ländern näher und ermöglicht den Ländern den Ausbau ihrer eigenen Konzepte¿, so die Ministerinnen und Minister von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Montag. Der Bund habe auch eingesehen, dass sein Versprechen, 10.000 neue Ganztagesschulen zu schaffen, zu großspurig war. Stattdessen ist jetzt der ¿bedarfsorientierte Ausbau¿ das Ziel. Erst die Korrektur wichtiger Punkte habe die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ermöglicht. Ursprünglich wollte der Bund nur für die Schaffung neuer Plätze Geld geben. Durch zähes Verhandeln erreichten die  Länder, dass die Finanzhilfen für Investitionen nicht nur zum Aufbau neuer Ganztagesschulen und zur Schaffung zusätzlicher Ganztagesplätze, sondern auch für die qualitative Weiterentwicklung bereits bestehender Einrichtungen gewährt werden. Dies entspricht dem realistischen Bedarf - vor allem der neuen Länder, weil jetzt auch die Renovierung, der Umbau sowie Ausbaumaßnahmen an bestehenden Ganztagesschulen oder Schulen mit Ganztagesangeboten gefördert werden. Ungeachtet der sinkenden Schülerzahlen gibt es im Osten einen erheblichen Investitionsbedarf für die  Renovierung und Modernisierung von Einrichtungen zur Ganztagesbetreuung. Neu ist zudem, dass die Gelder des Bundes auch für die Förderung von Horten, die mit Schulen kooperieren, genutzt werden können.  ¿Ohne die Berücksichtigung der besonderen Situation in den neuen Ländern hätte ich der Verwaltungsvereinbarung nicht zugestimmt¿, erklärte Prof. Dr. Olbertz aus Sachsen-Anhalt. Für ihn seien Ganztagesangebote unter bestimmten Voraussetzungen eine willkommene Bereicherung der Schullandschaft. Die pädagogischen Ziele aber müssten in den Ländern bestimmt werden und die Bedingungen des jeweiligen Standortes berücksichtigen. Es wurde ferner erreicht, dass Kooperationsmodelle zwischen Schule und Jugendhilfe, die über ein gemeinsames pädagogisches Konzept verfügen, bezuschusst werden. Ebenso haben die Länder dafür gesorgt, dass die Vereinbarung von bürokratischen Überregulierungen befreit wurde. Der Bund hat  auf die detaillierte Anmeldung der Vorhaben verzichtet. Jetzt ist es so, dass die Länder über ihre geplanten Vorhaben informieren und der Bund eine Vorprüfung unterlässt. Eine andere Regelung hätte dem Föderalismus-Verständnis der Länder widersprochen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 12. Mai 2003 Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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