Leistungsbewertung in der Grundschule
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 114/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 114/03 Magdeburg, den 22. Mai 2003 Leistungsbewertung in der Grundschule Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Grundschullehrplanes werden alle die Grundschule betreffenden rechtlichen Regelungen in einer Grundschulordnung zusammengefasst. Wichtiger Bestandteil dieser Grundschulordnung wird ein Erlass zur Leistungsbewertung und Versetzung in der Grundschule und zum Übergang in weiterführende Schulen sein, der bereits ab dem Schuljahr 2003/04 in Kraft treten soll. Auch für die Grundschule besteht das Grundanliegen darin, Leistungswille und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen eine pädagogisch fundierte Rückmeldung zum erreichten Lernstand und zu den Leistungsfortschritten zu geben. Zukünftig wird es bereits am Ende der 1. Klasse neben einer verbalen Beurteilung auch Zensuren in den Kernfächern Deutsch und Mathematik sowie für Lernverhalten und Sozialverhalten geben. Die Gesamtkonferenz kann beschließen, schon von Beginn an so zu verfahren. Ab dem 2. Schuljahrgang gibt es in allen Fächern Zensuren. Ausnahmen von dieser Regelung kann das Kultusministerium genehmigen, wenn ein Schulprofil (didaktisches oder pädagogisches Konzept) vorliegt, das eine andere Handhabung erforderlich macht. Wie in den weiterführenden Schulen werden zukünftig auch in der Grundschule Vergleichsarbeiten (im 3. Schuljahrgang) und landeszentrale Klassenarbeiten (im 4. Schuljahrgang) in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
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