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Magdeburg, den 21.05.2003

Neuer Leistungsbewertungserlass soll Qualität an Schulen steigern und Schülerleistungen transparent machen

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 112/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 112/03 Magdeburg, den 22. Mai 2003 Neuer Leistungsbewertungserlass soll Qualität an Schulen steigern und Schülerleistungen transparent machen Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute vor der Presse Grundzüge des Entwurfs zu einem neuen Leistungsbewertungs- und Beurteilungserlasses vorgestellt, der ab dem kommenden Schuljahr 2003/04 an den Sekundarschulen und Gymnasien des Landes wirksam werden soll. Olbertz betonte, mit der frühen Vorstellung des Erlasses sei bewusst ein transparentes Verfahren gewählt worden, um Hinweise aus der Schulpraxis aufzunehmen zu können. ¿Änderungsvorschläge sind mir willkommen, wenn sie dem grundlegenden Anliegen entsprechen, das Leistungsstreben der Schülerinnen und Schüler zu fördern¿, erklärte der Minister. Jede Schülerin und jeder Schüler habe das Recht auf Anerkennung ihres bzw. seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher müsse die Leistungsbewertung persönlichkeitsbezogen erfolgen und der Leistungsentwicklung des Einzelnen dienen. Bewertungen und Beurteilungen sollten transparenter erfolgen und für die Schülerinnen und Schülern Hinweise zur Verbesserung enthalten. In Grundzügen seien folgende Neuregelungen geplant: · Unter Klassenarbeiten soll künftig neben der Zensur ein kurzer schriftlicher Kommentar stehen, der die Note begründet, die Schüler ermutigt oder Hinweise gibt. · Sprachliche Leistungen in den Klassenarbeiten sollen künftig in die Benotung einbezogen werden. · Neben den landeszentralen Arbeiten im 4. und 6. Schuljahrgang sollen zur Sicherung von Vergleichbarkeit und auch zur Beförderung der schulinternen Absprachen zur Unterrichtsgestaltung identische Parallelarbeiten in den Kernfächern geschrieben werden, · Als Bewertungszeitraum gilt künftig jeweils das Schulhalbjahr. Jahresnoten entstehen aus der Zusammenfassung der Teilnoten für das erste und zweite Halbjahr. Damit erhalten Halbjahresleistungen stärkeres Gewicht und sollen zu gleichmäßigeren Anstrengungen in beiden Halbjahren führen. · Erstmalig können Eltern und Schüler erteilte Noten in einem geregelten Verfahren überprüfen lassen. · Das Sozialverhalten und Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler werden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zunächst verbal  eingeschätzt und dann in einer Note von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) bewertet. · Zur Orientierung der Lehrerkräfte enthält der Leistungsbewertungserlass exemplarische Anhaltspunkte für beide Bereiche. Der Bewertungsbereich Sozialverhalten umfasst zum Beispiel Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, aber auch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie das Einhalten von Regeln und Absprachen. · Der Bewertungsbereich Lernverhalten umfasst zum Beispiel Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben, Initiative, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität, Sorgfalt und nicht zuletzt das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien. Der Minister erklärte, einzelne Passagen des Erlassentwurfs würden noch überarbeitet. Neben der Zurücknahme zu vieler Detailregelungen, die seines Erachtens zu Recht kritisiert worden seien, wolle er auch den Hinweis der GEW aufgreifen und eine Differenzierung der Bewertungskriterien zwischen Haupt und Realschulabschluss aufnehmen. ¿Wichtig ist mir¿, fügte er hinzu, ¿dass wir genügend Spielräume für das pädagogische Ermessen der Lehrkräfte haben¿. Keine Zensur könne fantasievolles und pädagogisch bedachtes Lehrerhandeln ersetzen Wie der Minister abschließend mitteilte, gelten die vorgestellten Regelungen nur für die Sekundarstufen I und II. Für die Grundschulen werde es eine gesonderte Schulordnung geben, in welche auch die Leistungsbewertung aufgenommen werde. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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