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Magdeburg, den 01.06.2003

Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000 - EU-Kommission verlangt von Sachsen-Anhalt Nachmeldungen laut FFH-Richtlinie

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 106/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 106/03 Magdeburg, den 30. Mai 2003 Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000 - EU-Kommission verlangt von Sachsen-Anhalt Nachmeldungen laut FFH-Richtlinie Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, weitere für die Region typische besondere Schutzgebiete und Arten laut FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) zu melden. Davon betroffen ist auch Sachsen-Anhalt. Das nachzumeldende Volumen wurde mit 18 Lebensraumtypen und etwa 30 Arten benannt. Im Vergleich zu Gesamtdeutschland und zu anderen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt jedoch eher gering betroffen. Bei den Lebensraumtypen soll Sachsen-Anhalt unter anderem folgende nachmelden: Binnen-Dünen und deren Trockenrasenvegationen, subpannonische Trockenrasen und andere trockene Heiden, Brenndolden-Auenwiesen und magere artenreiche Flachland-Mähwiesen, eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen sowie spezielle Buchenwald- und Niedermoor-Typen. Zu den Arten zählen einige Fische wie der Steinbeißer und der Bitterling, zudem Kröten wie der Kammolch und die Rotbauchunke, aber auch Käfer wie der Hirschkäfer, Eremit oder der Heldbock. Des weiteren müssen Fledermäuse wie die Mops- und Bechsteinfledermaus, die Kleine Hufeisennase und das Große Mausohr nachgemeldet werden. Das Umweltministerium hat jetzt einen ersten Vorschlag zur Nachmeldung an die EU erarbeitet. Dieser wird im Folgenden mit Betroffenen und Verbänden diskutiert. Das Kabinett befasst sich voraussichtlich Ende September mit der Liste, so dass Sachsen-Anhalt im Oktober 2003 in Richtung EU nachmelden kann. Vorgesehen ist, dass Sachsen-Anhalt noch einmal etwa 1,5 Prozent seiner Landesfläche als FFH-Gebiet nachmeldet. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen auf 8,7 Prozent. Sachsen-Anhalt bleibt damit immer noch leicht unter dem Bundesdurchschnitt von neun Prozent. Allein 23.000 Hektar umfassen Gebiete in der Colbitz-Letzlinger Heide und bei Altengrabow an der Landesgrenze zu Brandenburg. Insgesamt würde die Nachmeldung einen Gebietszuwachs von etwa 30.000 Hektar bringen. Der Gesamtanteil an FFH-Gebieten erhöhte sich damit auf 177.352 Hektar. Als Vogelschutzgebiete könnten laut Vorschlag 2,3 Prozent der Fläche nachgemeldet werden, womit sich der Gesamtwert auf 8,1 Prozent erhöhen würde. Insbesondere Rastplätze für überwinternde nordische Vogelarten im Bereich der Elbe und der Tagebauseen sowie Laubwälder und Heideflächen würden nachgemeldet werden. Aber auch für eine Vogelart wie die Gartenammer (Ortolan) im Bereich des nördlichen Drömlings hat Sachsen-Anhalt nach Forderung der EU eine besondere Verantwortung zu übernehmen. In der Summe könnten drei Vogelschutzgebiete erweitert und neun Areale neu gemeldet werden. Insgesamt erhöht sich mit dem Vorschlag der Anteil an Vogelschutzgebieten in Sachsen-Anhalt um etwa 48.000 Hektar auf insgesamt 170.444 Hektar, was einem Landesflächenanteil von 8,31 Prozent entspräche. Diese Größe liegt am bisherigen Durchschnitt von 8,1 Prozent für Deutschland insgesamt, der aber von der EU als unzureichend bezeichnet und daher gegenwärtig in einem Klageverfahren beanstandet wird. Andere Staaten haben höhere Flächenanteile als Vogelschutzgebiete ausgewiesen, so zum Beispiel die Niederlande 24,1 Prozent, Dänemark 22,3 Prozent, österreich 14,7 Prozent und Spanien 17,8 Prozent. Mit der Nachmeldung würde Sachsen-Anhalt etwa 230.744 Hektar zum europäischen NATURA 2000-Netzwerk beitragen. Das entspräche einem Anteil von gut elf Prozent. Die Gebietsanteile von FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten überlappen sich zum größten Teil. Daher dürfen beide Flächen zur Berechnung der NATURA-2000-Gebiete nicht eins zu eins addiert werden. Hintergrund Nach der Bewertung der deutschen Gebietsmeldungen "Besonderer Schutzgebiete" gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie durch die EU-Kommission Ende 2002 erfolgten im Frühjahr diesen Jahres Aufforderungen zur Nachmeldung von Gebieten. Das geplante europäische Netzwerk NATURA 2000 baut auf der FFH-Richtlinie 92/43 EWG des Rates von 1992, einschließlich der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG von 1979, auf. Die europäischen Länder wollen damit schützenswerte typische Naturausstattungen in den Ländern als Natur- und Kulturerbe erhalten und pflegen. Die Gebiete sollen jeweils nach Landesrecht gesichert werden, wobei naturschutzrechtliche, administrative oder vertragliche Regelungen zur Umsetzung der Schutzziele vorgesehen sind. Sachsen-Anhalt bezieht die Land- und Forstwirtschaft ein, um Lebensraumtypen und Artenvielfalt zu schützen und zu pflegen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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