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Magdeburg, den 02.06.2003

Kabinett verabschiedet Naturschutz-Novelle / Umweltministerin Wernicke: Tür zu kooperativem Naturschutz geöffnet

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 267/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 267/03 Magdeburg, den 3. Juni 2003 Kabinett verabschiedet Naturschutz-Novelle / Umweltministerin Wernicke: Tür zu kooperativem Naturschutz geöffnet Die Landesregierung hat den Weg frei gemacht für ein neues Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt. Der Entwurf für eine Novelle zum Naturschutzgesetz passierte am heutigen Dienstag das Kabinett und wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Zuvor hatten betroffene Verbände und Interessenvertretungen im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit, ihre Positionen zum Gesetzentwurf einzubringen. Umweltministerin Petra Wernicke erklärte: ¿Mit der Gesetzesnovelle öffnen wir die Tür zu einem kooperativen Naturschutz, der von den Bürgern verstanden und akzeptiert wird. Unsere Novelle setzt pragmatisch EU- und Bundesrecht um. Das ist kein Ausverkauf von Natur und Umwelt, und das ist auch kein Naturschutz light. Vielmehr schaffen wir verlässliche Grundlagen. Der Naturschutz in Sachsen-Anhalt wird letztlich gewinnen.¿ Wernicke sieht sich durch die Anhörung zum Gesetzentwurf bestätigt. Während Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden weitere Schutzbestimmungen durchsetzen wollten, hatten Wirtschaftsvertreter für eine weitere Öffnung plädiert. Wernicke: ¿Ich habe mit meiner Vorlage den  Mittelweg gewählt, dieser wurde letztlich bestätigt. Sachsen-Anhalt wird kein Naturpark. Aber die Wirtschaft bekommt auch keinen Freifahrtschein.¿ Die Ministerin betonte: ¿Ich will den Naturschutz aus der Ecke des ¿Jobkillers¿ herausholen. Aber ich werde auch nicht zulassen, dass der Naturschutz dabei verliert.  Daher stehe ich für klar definierte Rahmenbedingungen im Umwelt- und Naturschutz. Grüne Schnörkeleien, die allein der eigenen Profilierungssucht dienen, helfen Niemandem. Vielmehr sollen die Menschen und die Wirtschaft klare, verlässliche Parameter an die Hand bekommen, die von den Verwaltungen schnell und fundiert umgesetzt werden können.¿ Mit der Novelle setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer sämtliche europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zum Naturschutz in Landesrecht um. Darunter befindet sich auch die EU-Zoorichtlinie, die eigentlich bereits von der SPD-Vorgängerregierung hätte umgesetzt werden müssen. Zugleich setzt die Gesetzesänderung auf Entbürokratisierung, Deregulierung und Flexibilisierung. Das Naturschutzrecht soll somit durchschaubarer und handhabbarer werden. Im Rahmen der Anhörung sind knapp 30 Stellungnahmen im Ministerium eingegangen. Der Großteil (18 Anregungen) betraf redaktionelle Feinheiten und wurde auch berücksichtigt. Nicht aufgenommen wurden Maximalforderungen. So schwebte etwa dem BUND vor, dass Sachsen-Anhalt 1 5 Prozent seiner Landesfläche und damit fünf Prozent mehr als von der EU vorgegeben als Schutzgebiet ausweist. Auch wollte der BUND alle Jahre  Naturbeobachtungsberichte fertigen und dem Landtag vorlegen lassen. Vertreter der Wirtschaft wollten hingegen unter anderem eine Art Freifahrtsschein für das Erholungsgewerbe in Naturschutzräumen erlangen. Aufgegriffen wurde dagegen die von mehreren Seiten geäußerte Anregung, die Arbeit von ehrenamtlichen Naturschutzbeiräten zu stärken und sie daher nicht allein als eine Kann-Bestimmung sondern als verbindlichere Soll-Bestimmung im Gesetz zu verankern. Naturschutzbeiräte dienen der wissenschaftlichen und fachlichen Beratung von  Naturschutzbehörden in den Landkreisen, bei den Regierungspräsidien sowie des Ministeriums als der obersten Naturschutzbehörde. Sie haben in der Vergangenheit wertvolle Arbeit geleistet. Wesentliche Neuregelungen: Flexibilisierung Kompensationsmaßnahmen bei Baumaßnahmen (=Eingriffe in die Natur)  Es besteht für Investoren kein Druck mehr, naturschutzfachlich fragliche Ausgleichsmaßnahmen an Ort und Stelle durchzuführen, sondern dies wird künftig auch in gewisser Entfernung (aber in der Region) möglich sein. Bildung von Ökokonten Beispiel: Gemeinden, die in absehbarer Zeit Baumaßnahmen vorhaben (=Eingriff in die Natur) können in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden Naturschutzmaßnahmen durchführen, die später als Kompensation anerkannt werden. Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung Genehmigungsfiktion Wenn eine Behörde trotz vorliegender Antragsunterlagen nicht binnen zwei Monaten über einen Eingriff in die Natur entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt. Vorschriften für die interne Arbeit der Verwaltung wurden möglichst weggelassen. Diese müssen nicht in ein Gesetz. Beispiel: Verzicht auf Genehmigungsvorbehalt und Ersatz durch Anzeigepflicht bei Änderungen von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Verzicht auf naturschutzrechtliche Genehmigung von Tiergehegen Di ese Aspekte werden bereits durch die Tierschutzbehörden im Verfahren berücksichtigt. Zum Hintergrund: Mit der Novelle sollen in Landesrecht umgesetzt werden: EU: Zoo-Richtlinie und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie Bundesrecht:    Bundesnaturschutzgesetz Sachsen-Anhalt hat rund 53.000 Hektar als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Im Ausweisungsverfahren befinden sich weitere rund 8.500 Hektar. Für die Ausweisung sind die Regierungspräsidien zuständig. Als Naturschutzgebiete sollen nur Flächen ausgewählt werden, deren Schutz anderweitig nicht zu sichern ist. So soll bei den fast 200.000 Hektar FFH- und Vogelschutzgebieten so weit wie möglich von der Sicherung durch vertragliche Vereinbarungen oder Förderprogramme mit EU-Kofinanzierung Gebrauch gemacht werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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