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Magdeburg, den 11.06.2003

Bundesregierung nimmt Entscheidung zurück Geringverdienergrenze für Ausbildungsver-gütungen wieder bei 325 Euro

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 113/03 Magdeburg, den 12. Juni 2003 Bundesregierung nimmt Entscheidung zurück Geringverdienergrenze für Ausbildungsver-gütungen wieder bei 325 Euro Die Geringverdienergrenze für Ausbildungsvergütungen soll wieder auf 325 Euro abgesenkt werden. Das kündigte jetzt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement an. Damit reagiert er auch auf ein Schreiben von Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger, der seine Einwände gegen die Anhebung der Grenze deutlich gemacht hatte. Seit April galt statt der bisherigen Geringverdienergrenze von 325 Euro eine neue höhere von 400 Euro. Besonders die neuen Bundesländer waren von dieser Regelungsänderung betroffen. Hier liegt ein relativ hoher Anteil der Ausbildungsvergütungen zwischen 325 und 400 Euro. Nahezu 30 Prozent der Ausbildungsverhältnisse bei den Handwerkskammern und rund 15 Prozent bei den IHK´en sind durch die neue Regelung beeinträchtigt gewesen. Die Anhebung führt bei Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen und damit zu einer Verteuerung der Ausbildung. "Diese Regelung ist Gift für die sowieso schon überaus angespannte Ausbildungslage in Ostdeutschland", betonte Rehberger. Er begrüße es, dass die Bundesregierung jetzt rasch das Gesetz ändern wolle. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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