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Magdeburg, den 12.06.2003

Landtagssitzung /  Gesetzentwurf zur Errichtung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Finanzminister Paqué: Förderstrukturen des Landes verbessern!

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 030/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 030/03 Magdeburg, den 12. Juni 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Landtagssitzung /  Gesetzentwurf zur Errichtung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Finanzminister Paqué: Förderstrukturen des Landes verbessern! Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat auf der heutigen Landtagssitzung den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit folgender Rede eingebracht:   Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich von Beginn ihrer Amtsamt an zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftsförderung zu verbessern. Dieses Ziel hat allein schon deshalb an Dringlichkeit gewonnen, weil die Haushaltslage es auf Dauer nicht zulassen wird, alle Förderprogramme des Landes in dem Umfang weiterzuführen, wie das in der Vergangenheit geschehen ist. Es gilt, in den verschiedenen Förderbereichen mit möglichst geringen Landesmitteln ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Effektivität zu erzielen. Zu dieser Leitlinie gehört auch, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Wirtschaftsförderung im weitesten Sinn auf der Grundlage von Darlehen zu betreiben. 13 Jahre nach der wirtschaftlichen Vereinigung Deutschlands braucht Sachsen-Anhalt natürlich weiterhin Förderprogramme, die den Aufbau und das Wachstum einer innovationskräftigen Wirtschaft unterstützen, und das heißt hierzulande vor allem: das Wachstum  eines leistungsfähigen Mittelstands. Aber: Diese Förderung muss mehr und mehr an ökonomische Marktbedingungen herangeführt werden. Dazu dient der Schritt von der reinen Subvention zum Kredit, ggf. zu geförderten Bedingungen. Der Mittelstand braucht Unterstützung für Wachstum und mehr Beschäftigung, aber Unterstützung muss heißen: Hilfe zur Selbsthilfe. Und das heißt: mehr Kredite und weniger Subventionen. Zu Recht ist dies natürlich zunächst einmal eine Ansprache an die Kreditwirtschaft, die Belange des Mittelstandes in ihren geschäftlichen Planungen zu berücksichtigen ¿ auch und gerade in den schwierigen Zeiten, in denen der gewerbliche Mittelstand in diesem Lande steckt. Viele Kreditinstitute ¿ allen voran die Sparkassen ¿ tun dies nach besten Kräften. Gleichwohl bleiben Finanzierungslücken. Wer regelmäßig mit Unternehmern gerade des Mittelstands und der Handwerkerschaft spricht, der weiß, dass dies so ist. Die Landesregierung will helfen, diese Finanzierungslücken zu schließen. Dazu dient unter anderem die Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Heute legt die Regierung dem Landtag des Regelwerk zur Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird nach den Vorstellungen der Regierung eine Fortentwicklung des Landesförderinstituts sein. Das Landesförderinstitut wird umgewandelt in eine teilrechtsfähige Anstalt der NORD/LB ¿ im Bankjargon ¿Anstalt in der Anstalt¿ genannt. Eine solche institutionelle Ausgestaltung knüpft an bekannte Strukturen in anderen Bundesländern an. Beispielhaft seien genannt: die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, die Investitionsbank Berlin und die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Bis heute ist das Landesförderinstitut noch eine unselbständige Abteil ung der Nord/LB. Die Umwandlung des Landesförderinstituts in eine teilrechtsfähige Anstalt wird es in Zukunft ermöglichen, die begrenzten Ressourcen des Landes besser zu nutzen. Einer solchen Anstalt wird es ¿ im Unterschied zum LFI heute ¿ möglich sein, auf eigene Rechnung am Kapitalmarkt Mittel zu beschaffen. Diese Mittel können dann für Förderaufgaben genutzt werden, und zwar insbesondere im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, aber auch im Wohnungsbau, in der Landwirtschaft, im Umwelt- und Kultusbereich. Weiterhin werden, wie schon im LFI, die Förderprogramme der Ressorts bearbeitet und durchgeführt; daneben rücken aber neue Kreditprogramme, die es bisher nicht gegeben hat. Dies heißt natürlich auch, dass die Gesamtheit der Förderprogramme neu strukturiert werden muss, und zwar mit Blick auf die neuen Möglichkeiten der Bank. Als haftendes Eigenkapital plant die Landesregierung, Teile jenes Vermögens zu nutzen, das sich für das Land durch die Vergabe von Wohnungsbaukrediten über die Jahre angesammelt hat ¿ als Forderungen auf Kreditrückzahlung und Verzinsung seitens der geförderten Haus- und Wohnungseigentümer. Der Barwert dieses Vermögens beläuft sich nach Schätzung der Fachleute auf mindestens 150 Mio. Euro. Unter Ausnutzung der üblichen kreditwirtschaftlichen Hebelwirkungen kann damit ein Kreditvolumen in mehrfacher Größenordnung gesichert werden. Selbstverständlich wird, wie stets im Kreditgeschäft, mit diesem Hebel umsichtig und vorsichtig umzugehen sein. Gleichwohl ist die Landesregierung der festen Überzeugung, dass damit eine große Chance gegeben ist, gerade für die mittelständische Wirtschaft eine wesentliche Finanzierungslücke zu schließen, und dies ohne der Kreditwirtschaft unbillig Konkurrenz zu machen.   Anrede, d ie Fortentwicklung des Landesförderinstituts in eine Investitionsbank Sachsen-Anhalt als teilrechtsfähige Anstalt hat einen weiteren Zweck. Sie erlaubt eine größere Selbständigkeit des LFI von der NORD/LB. Dadurch werden die Interessen des Landes noch besser zur Geltung gebracht werden können, als dies bisher der Fall war. Wir als Landesregierung legen Wert auf eine fruchtbare und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der NORD/LB. Aber wir legen auch Wert darauf, dass die politischen Leitlinien in diesem Land direkt und unmittelbar über eine Bank umgesetzt werden können. Mit der Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt werden wir beide Ziele erreichen: die fruchtbare Zusammenarbeit mit unserer Landesbank, und die direkte Umsetzung unserer Politik. Dies ist auch einer der Gründe dafür, dass die Gründung einer völlig selbständigen Bank für die Landesregierung von vornherein nicht in Frage kam. Weitere Gründe liegen im praktischen: Die Gründung einer selbständigen Bank hätte sehr viel Zeit gekostet, und der Mittelstand dieses Landes hat diese Zeit nicht.  Auch personalwirtschaftlich hätte es große Schwierigkeiten gegeben: Bei der Schaffung einer vollkommen selbständigen Anstalt wäre es notwendig, Mitarbeiter des LFI auf die neue Anstalt zu überführen. Dies würde eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen, die wir mit der Gründung einer Investitionsbank als ¿Anstalt in der Anstalt¿ vermeiden. Auch von den Verbänden wird die Gründung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt grundsätzlich positiv bewertet, wie die Ergebnisse einer schriftlichen Anhörung zeigen. Eine der Hauptforderungen und ¿sorgen der Verbände betraf die Wettbewerbsneutralität. Dieser Forderung wird im Regelwerk Rechnung getragen, und zwar durch die ausdrückliche Verpflichtung der Investitionsbank zur Wettbewerbsneutralität im Zusammenhang mit den ihr übertragenen Aufgaben. Die folgenden Regelungen gewährleisten die geforderte Wettbewerbsneutralität: Die Investitionsbank wird die Beratung und die Abwicklung der Förderaufgaben  wettbewerbsneutral ausgestalten. Die Investitionsbank wird im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft - soweit dies möglich ist ¿ Hausbanken einschalten und Konsortialkredite anbieten. Die Investitionsbank wird nach außen eigenständig auftreten ¿ bis hin zur Postanschrift, die separat sein wird. Die Investitionsbank wird organisatorische und personelle Eigenständigkeit    besitzen. Die Investitionsbank wird die Möglichkeit der Nutzung von Kundendaten durch   Wettbewerbsbereiche der Landesbank ausschließen. Die Investitionsbank wird ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität verpflichten. Im übrigen wird es einen 16-köpfigen Verwaltungsrat geben, der die Geschäftsleitung berät und überwacht. In diesem Verwaltungsrat sind neben Vertretern der Regierung auch Vertreter von Verbänden vorgesehen, darunter je einem Vertreter der ansässigen Sparkassen, der genossenschaftlichen Kreditinstitute und der Privatbanken. Somit ist sichergestellt, dass auch die Interessen der drei großen Zweige der Kreditwirtschaft gewahrt werden. Wie überhaupt die geplante Zusammensetzung des Verwaltungsrates sichert, dass alle wesentlichen Interessen von Betroffenen gewahrt bleiben. So sind neben Vertretern der Kammern von Industrie, Handel und Handwerk auch ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Verwaltungsrat vorgesehen. Anrede, zum Verfahrensstand: das Regelwerk ist dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet worden - zur Weiterleitung an die EU-Kommission, in diesem Falle an die Generaldirektion Wettbewerb. Die EU-Kommission prüft anhand dieser Unterlagen, ob die von der EU vorgegebenen Kriterien im Rahmen der ¿Verständigung II¿ eingehalten sind. Auch die Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Anerkennung des übertragenen Wohnungsbauvermögens als Haftkapital und zur Firmierung als ¿Bank¿ ist eingeleitet worden. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, das Regelwerk für die weitere parlamentarische Behandlung in die Ausschüsse zu überweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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