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Magdeburg, den 15.06.2003

Innenminister Klaus Jeziorsky unterstützt Forderung des GdP-Chefs zur Videoüberwachung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 092/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 092/03 Magdeburg, den 16. Juni 2003 Innenminister Klaus Jeziorsky unterstützt Forderung des GdP-Chefs zur Videoüberwachung Innenminister Klaus Jeziorsky unterstützt die im Zusammenhang mit dem Bombenfund am Dresdner Hauptbahnhof aufgestellte Forderung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, wonach Videoüberwachungen an hoch gefährdeten Orten, wie z. B. Bahnhöfe, Flughäfen, und an besonderen Kriminalitätsbrennpunkten eingesetzt werden sollen. In diesem Zusammenhang verweist der Innenminister auf das von ihm initiierte und in der vergangenen Woche vom sachsen-anhaltischen Landtag verabschiedete neue Gesetz zur änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG), das nun die Befugnis zur Aufzeichnung von Bildaufnahmen im Rahmen polizeilicher Videoüberwachung an s.g. Kriminalitätsschwerpunkten vorsieht. Die bisherige Regelung, nach der immer erst dann aufgezeichnet werden durfte, wenn der Polizeibeamte vor dem Bildschirm eine Straftat wahrgenommen hatte, war, so Jeziorsky, ohnehin praxis- und lebensfremd. Jeziorsky: "Die Polizei erhält jetzt die Befugnis, nicht nur Bildaufnahmen, sondern auch Bildaufzeichnungen an solchen Orten anzufertigen, von denen auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden oder sich Straftäter verbergen." Eine flächendeckende Videoüberwachung sei nicht vorgesehen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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