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Magdeburg, den 15.06.2003

Land lockert Förderrichtlinie zu betrieblicher Ausbildung Anreiz für Unternehmen, die mindestens drei Jahre keine neuen Lehrlinge ausgebildet haben

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 114/03 Magdeburg, den 13. Juni 2003 Land lockert Förderrichtlinie zu betrieblicher Ausbildung Anreiz für Unternehmen, die mindestens drei Jahre keine neuen Lehrlinge ausgebildet haben Die Lehrstellen-Situation ist in diesem Jahr in allen neuen Bundesländern besonders angespannt. Bis Ende Mai wurden in Sachsen-Anhalt 6,2 Prozent weniger Lehrstellen gemeldet als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu den übrigen ostdeutschen Bundesländern ist das noch der geringste Rückgang: Brandenburg ¿ 6,8 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern ¿ 7,3 Prozent, Thüringen ¿ 9,8 Prozent, Sachsen ¿ 11,0 Prozent. "Hier zeigt sich schon jetzt, dass wir richtig liegen mit unserem Bemühen, neue Lehrstellen vor allem in jenen Betrieben zu schaffen, die noch nie oder schon lange nicht mehr ausgebildet haben", kommentiert Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger diesen Ländervergleich. Diesen Erfolg versprechenden Weg geht Sachsen-Anhalt weiter: Um auch in diesem Jahr allen Jugendlichen die Chance auf einen Ausbildungsplatz zu geben, wird die im Frühjahr erlassene Förderrichtlinie für neue Ausbildungsplätze in Unternehmen, die noch nie ausgebildet haben, gelockert. Ab sofort werden alle Betriebe gefördert, die seit mindestens drei Jahren keine neuen Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen haben. Die Höhe der Zuwendung an diese Unternehmen beträgt je Ausbildungsplatz für erstmalige Ausbildung generell 2.500 Euro, bei kostenintensiver Ausbildung 3.500 Euro. Darüber hinaus werden weiterhin gefördert - die übernahme von Lehrlingen, die ihren Ausbildungsplatz durch Betriebsstilllegung verloren haben; - die Ausbildung von benachteiligten und behinderten Jugendlichen; - die übernahme von Jugendlichen aus überbetrieblicher Berufsausbildung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis. In diesen Fällen betragen die Zuwendungen bei Einstellung eines Jungen 1.550 Euro bei Einstellung eines Mädchens 2.550 Euro. Gefördert vom Land ¿ finanziell unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds ¿ werden auch die Verbundausbildung (Fremdausbildung in Ausbildungskooperationen und Verbünden) sowie die Vermittlung von Zusatzqualifikationen von Lehrlingen zur Verbesserung ihrer beruflichen Kompetenz. Zur "2. Schwelle": Wenn Betriebe über den eigenen Bedarf ausbilden oder wenn Jugendliche außerbetrieblich ausgebildet wurden, entsteht automatisch das Problem, nach der Ausbildung einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Für die Landesregierung ist klar, dass gut ausgebildete Jugendliche so zahlreich wie möglich im Land gehalten werden sollten. Da schon in wenigen Jahren relativ starke Jahrgänge aus Altersgründen aus den Betrieben ausscheiden werden, macht es Sinn, "auf Vorrat" auszubilden und einzustellen. Deshalb gibt es bereits eine übereinkunft zwischen den Arbeitgebern der Metall- und Chemieindustrie, den Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit und der Landesregierung Sachsen-Anhalt: Wer heute über den kurzfristigen Bedarf ausbildet, erhält einen Lohnkostenzuschuss, wenn er diese Jugendliche nach der Ausbildung einstellt. Dieses Prinzip gilt ab sofort nicht nur im Metall- und Chemiebereich, sondern für alle Betriebe im Land: Alle Betriebe, die erstmalig oder zusätzlich ausgebildet haben oder ausbilden wollen, erhalten bei der übernahme des Lehrlings in ein Arbeitsverhältnis einen Lohnkostenzuschuss ¿ für 1 Jahr 30 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 7.500 Euro. Die Beratung und Antragstellung erfolgt in den Regierungspräsidien Magdeburg (0391/56702), Halle (0345/51415-33/34/35) und Dessau (0340/65060 bzw. bei Einstellungshilfen 0340/65010). Ausführliche Informationen im Internet: www.mw.sachsen-anhalt.de. Hier sind unter anderem zu finden die Förderrichtlinien; ein Mustervertrag; Antragsformulare. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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