: 96
Magdeburg, den 18.06.2003

Grußwort des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Jeziorsky, anlässlich des Empfangs der Landesregierung für die Polizei am 19. Juni 2003

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/03 Magdeburg, den 19. Juni 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Jeziorsky, anlässlich des Empfangs der Landesregierung für die Polizei am 19. Juni 2003 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, verehrte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, sehr geehrte Damen und Herren, an die Worte des Herrn Ministerpräsidenten anschließend, möchte auch ich den heutigen Empfang zum Anlass nehmen, zu Beginn kurz auf die zukünftige personelle Entwicklung unserer Landespolizei einzugehen, weil es gegenwärtig das Thema Nr.1 schlechthin ist, wofür ich Verständnis habe. In Anbetracht des Anteils der Personalkosten am Landeshaushalt und der Personalausstattung der Landesverwaltung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ist es unumgänglich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, in allen Ressorts - so auch im Geschäftsbereich der Landespolizei - konsequent Personalkosten zu senken. Dabei legen wir die bundesdurchschnittliche Polizeidichte und den bundesdurchschnittlichen Anteil der Polizeiverwaltung zugrunde. Zugleich sind wir bestrebt, die Leistungsfähigkeit der Landespolizei mit den knapper werdenden personellen und materiellen Ressourcen zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen. Dazu werden wir durch Schaffung eines Einstellungskorridors dafür Sorge tragen, dass junge, gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eingestellt und im Anschluss an die Ausbildung auch übernommen werden. Damit kann trotz der sowohl qualitativ als auch quantitativ erheblichen Abgänge die wichtige Aufgabe der Gewährleistung der inneren Sicherheit weiter erfüllt werden. Außerdem haben wir im Bereich der polizeilichen Organisation für eine Effektivierung bereits gute Voraussetzungen geschaffen. Die änderung der Organisation auf der Ebene der Polizeireviere, Revierkommissariate und Revierstationen steigert die Leistungsfähigkeit in allen Aufgabenfeldern beträchtlich. In gleichem Sinne sehe ich auch die Veränderung im Bereich der Bereitschaftspolizei bis zum Jahr 2005 und nicht zuletzt auch die Organisationsstraffung im Bereich des Landeskriminalamtes. Im Bereich der Polizeiverwaltung sollen die notwendigen Personalkosteneinsparungen möglichst sozial verträglich erbracht werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, streben wir den Abschluss eines Tarifvertrages über Arbeitszeitverringerung an. Erste dahin gehende Gespräche mit den Polizeigewerkschaften haben bereits stattgefunden. Erlauben Sie mir bitte dazu einige persönliche Anmerkungen: Der ins Auge gefasste Abbau von Polizeiverwaltung ist gewiss gravierend, und es mangelt mir nicht am Respekt vor existentiellen Sorgen gerade aus diesem Bereich. Aber wir müssen diesen schweren Weg gehen und eine adäquate Lösung finden, weil wir das Land als Ganzes bzw. dessen Entwicklung im Auge behalten müssen. Und noch eines füge ich zur Klarstellung hinzu: Die Polizei braucht auch weiterhin Polizeiverwaltungskräfte nicht nur in den Bereichen der Querschnittsverwaltung, sondern insbesondere auch überall dort, wo sie unmittelbar vollzugsunterstützend und am Produkt der inneren Sicherheit direkt beteiligt sind, also z.B. im Bereich der kriminaltechnischen Angestellten, bei den Schreibkräften für die Durchführung von schwierigen Vernehmungen oder zur Vorgangsadministration und nicht zu letzt bei spezialisierten technischen Angestellten. Es wird die schwierige Aufgabe der Polizeibehörden und -einrichtungen sein, genau zu prüfen, wo und an welcher Stelle Verwaltungspersonal künftig verzichtbar ist, ohne dass die Effektivität der Polizei darunter leidet. Ich bin mir in einem ganz sicher: Wie andere Polizeien wird auch unsere Landespolizei diese schwierige Aufgabe meistern. Liebe Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Arbeitsbelastung der Polizei bewegt sich auf einem hohen Niveau. Und die Polizei muss sich in dieser hochtechnisierten Zeit mit immer neuen Formen der Kriminalität auseinandersetzen. Zwar sinken die absoluten Kriminalitätszahlen zum Glück, aber die Ermittlungen nehmen angesichts neuer Begehungsformen an Umfang deutlich zu. Noch nie waren die Herausforderungen an die Polizei so groß wie heute. Die Polizei hat im zurückliegenden Jahr unzählige Einsätze erfolgreich bewältigt - Demonstrationen jeder Art, Skinheadkonzerte, rechte Aufmärsche mit linken Protestveranstaltungen - und nicht zuletzt der Hochwassereinsatz, wie er bereits von Herrn Ministerpräsidenten gewürdigt worden ist. Zugleich konnten die Kriminalitäts- und Verkehrsunfallzahlen noch gesenkt werden. Um so mehr erfüllen mich Ihre gezeigte Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die erzielten Erfolge polizeilicher Arbeit mit Stolz und Freude. Beispiele für die geleistete professionelle Arbeit finden sich in den vergangenen Monaten sehr zahlreich. So wurden allein in 18 Verfahrenskomplexen mit Bezug zur organisierten Kriminalität insgesamt 468 Tatverdächtige aus 28 Staaten ermittelt und gegen 82 Täter Haftbefehle erwirkt. Ich brauche mich nur einige Tage zurückerinnern, da gelang im Bereich der Polizeidirektion Stendal ein empfindlicher Schlag gegen den illegalen Handel mit Waffen jeglicher Art und im Bereich der Polizeidirektion Dessau die Sicherstellung von Betäubungsmitteln in beträchtlichem Ausmaß. Diese Beispiele sind Beleg für Ihre ausgezeichnete Arbeit. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit eine der zentralen Aufgaben des Staates ist. Deshalb sind für die zuständigen Behörden wirksame Instrumentarien in Form klarer rechtlicher Grundlagen zwingend erforderlich. Die Landesregierung hat im Dezember letzten Jahres den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht. Am vergangenen Donnerstag hat der Landtag die änderung des Gesetzes beschlossen, das einen wesentlichen Beitrag zu Ihrer Aufgabenerfüllung leisten wird. In dieser Gesetzesänderung wird erstens klargestellt, dass die Polizei im Rahmen ihrer "Teilaufgabe der Gefahrenabwehr zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" auch für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen hat. Weiterhin wird der Anwendungsbereich der Vorschrift zu lagebildabhängigen Kontrollen auf Autohöfe und die Straßenverbindungen zwischen Autobahnen und Autohöfen ausgedehnt. Bei der Videoüberwachung so genannter gefährlicher Orte erhält die Polizei nunmehr die Befugnis zur Aufzeichnung von Bildaufnahmen - übrigens eine alte Forderung aus der Polizei selbst. Die präventiv-polizeiliche Rasterfahndung wird den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen einer effektiven Verbrechensbekämpfung angepasst. Das Landeskriminalamt kann nunmehr unter den neu normierten Voraussetzungen die übermittlung personenbezogener Daten zum Zwecke der präventiv-polizeilichen Rasterfahndung verlangen. Der bisherige Richtervorbehalt entfällt und wird durch eine Zustimmung des Ministers des Innern ersetzt. Bei der Befugnis zur erweiterten Platzverweisung wird die Beschränkung auf bestimmte Katalogstraftaten sowie die Befristung auf 4 bzw. 14 Tage aufgegeben. Künftig kann gegenüber allen potenziellen Straftätern ein Platzverweis ausgesprochen werden, der bis zu 12 Monate andauern kann. Abschließend bringt das nunmehr festgeschriebene ausdrückliche Wegweisungsrecht in Fällen häuslicher Gewalt für Ihre Arbeit in der polizeilichen Praxis Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Liebe Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, neben der änderung bzw. Schaffung notwendiger gesetzlicher Grundlagen sind wir uns sehr wohl bewusst, dass trotz der angespannten Haushaltslage die Ausstattung der Polizei in allen notwendigen Belangen gewährleistet werden muss. Auch hier brauchen wir den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen, sondern können zurückblickend stolz darauf verweisen, dass es uns auf dem technischen Sektor sogar gelungen ist, hohe Standards zu setzen. Im vergangenen Jahr haben wir die flächendeckende Einführung des Integrierten Vorgangsbearbeitungssystems "IvoPol" abgeschlossen und gehören damit zu einem der wenigen Länder in der Bundesrepublik, die über ein derartiges System verfügen. Weiterhin wird zukünftig mit dem bei der Polizei Sachsen-Anhalts Ende des vergangenen Jahres eingeführten elektronischen Fingerabdruck-System "LIVESCAN" das bereits seit 10 Jahren erfolgreich betriebene AFIS-System noch effizienter. Auf Grund der Erkenntnis, dass ein Drittel aller am Tatort gefundenen daktyloskopischen Spuren von Handflächen stammen, können nun auch seit Anfang des Jahres Täter mittels ihrer Handflächenabdrücke überführt werden. Möglich wird das mit einer neuen Software, mit der auch an Tatorten gesicherte Handabdruckspuren in AFIS eingespeist und dort abgeglichen werden können. Für künftige Recherchen stehen nunmehr zusätzlich auch ca. 500.000 Handflächenabdrücke, die in der Vergangenheit an Tatorten gesichert, aber nicht automatisiert ausgewertet werden konnten, zur Verfügung. Liebe Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Polizeiarbeit wird immer von den herrschenden gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Bedingungen geprägt. Es gibt viele Sorgen und ängste, viel Irritation und Orientierungslosigkeit. Wenn ein Großteil der Bevölkerung anhaltend der festen Meinung ist, dass die Polizei verlässlich ist und man Vertrauen zu ihr haben kann, verdient dieses Ergebnis eine besondere Würdigung. Denn das ist das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei höchstpersönlich. Sie, meine Damen und Herren, als die von den Behörden und Einrichtungen ausgewählten Besten und Erfolgreichsten haben daran einen besonderen Anteil. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen - stellvertretend für alle Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Polizeibehörden und -einrichtungen - für die erfolgreiche Arbeit und gezeigte Einsatzbereitschaft zu bedanken, die Sie - und das haben die Ereignisse im vergangenen Jahr wieder einmal gezeigt - manchmal unter extremen Bedingungen und in lebensgefährlichen Situationen leisten. Danke. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung