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Magdeburg, den 23.06.2003

MD- Unbelehrbare Ladendiebin zu Geldstrafe verurteilt

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 286/03 Magdeburg, den 24. Juni 2003 MD- Unbelehrbare Ladendiebin zu Geldstrafe verurteilt Eine 21- jährige Magdeburgerin konnte am Freitag, dem 20. Juni 2003, gegen 14:00 Uhr bei einem Ladendiebstahl auf frischer Tat gestellt werden. Die Frau hatte versucht, aus einem Magdeburger Warenhaus einen Laptop und Computerzubehör im Wert von über 2000 Euro zu entwenden. In den anschließenden Ermittlungen konnten der 21- Jährigen weitere Ladendiebstähle in Magdeburg nachgewiesen werden. So hatte sie eine Woche zuvor in einer Drogerie und in einem Bekleidungsgeschäft in einem Einkaufscenter Kosmetikartikel bzw. Bekleidungsstücke entwendet. Auch am 19. Juni 2003 war die Frau "aktiv", hier hatte sie ebenfalls einen Laptop im Wert von ca. 1500 Euro aus einem Warenhaus entwendet. Die offensichtlich unbelehrbare Dame wurde noch am 21. Juni 2003 in einem besonders beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. (ng) Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

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