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Magdeburg, den 24.06.2003

Gesetzentwurf über die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung beschlossen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 310/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 310/03 Magdeburg, den 25. Juni 2003 Gesetzentwurf über die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung beschlossen Auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und die Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung beschlossen. Nach Auffassung von Innenminister Jeziorsky dient eine Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften unter Wahrung des Selbstverwaltungsrechts der Mitgliedsgemeinden sowohl der gemeindlichen Entwicklung als auch der Verbesserung der Verwaltungskraft. Jeziorsky: ¿Der Gesetzentwurf stärkt die Verwaltungskraft und erhält die Selbständigkeit der Gemeinden.¿ Der Gesetzentwurf, so Jeziorsky, sei zusammen mit der Funktionalreform ein wesentlicher Baustein der Reformvorhaben im Land Sachsen-Anhalt. Grundmodelle für die hauptamtliche Verwaltung auf gemeindlicher Ebene seien die Verwaltungsgemeinschaften, deren Mitgliedsgemeinden in der Summe mindestens 10.000 Einwohner zählen sollen, und verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden mit mindestens 8.000 Einwohnern. Ausnahmen seien möglich. Hierbei dürfe die Einwohnerzahl 5.000 auf keinen Fall unterschritten werden. Die Gemeinden seien aufgefordert, freiwillig diese Strukturen bis zum 31. Dezember 2004 zu bilden. Soweit die Strukturanpassung nicht freiwillig zustande komme, wird das Ministerium ermächtigt, im Wege der Verordnung diese durchzuführen. Dabei werde, so der Innenminister weiter, freiwilligen Zusammenschlüssen zu Einheitsgemeinden mit mindestens 8.000 Einwohnern der Vorrang eingeräumt. Kreisübergreifende Zusammenschlüsse seien auch gegen den Willen eines der beteiligten Landkreise möglich. Zur Erreichung der Größenvorgaben bei Verwaltungsgemeinschaften werde die Fusion von bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaften als besonders effektiv angesehen. Zur weiteren Stärkung der Leistungsfähigkeit werde die Möglichkeit eröffnet, dass auch durch einzelne Mitgliedsgemeinden Aufgaben auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden können - in diesem Fall aber die mit der Übertragung entstehenden Kosten zu erstatten wären. Soweit eine Mitgliedsgemeinde Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung überträgt, die von mehreren Mitgliedsgemeinden genutzt würden, so würden die entstehenden Kosten von den Mitgliedsgemeinden, die die Einrichtung nutzen, anteilig getragen. Des Weiteren würden, so Innenminister Jeziorsky, Aufgaben der Landkreise und der staatlichen Ebene, auf die nicht verzichtet werden könne und die nicht privatisiert werden können, auf die Kommunen übertragen. Mit dieser Verlagerung auf die Ebene der Gemeinden solle eine ortsnähere und damit gleichzeitig zweckmäßigere Aufgabenerfüllung sichergestellt werden. Dabei würden die Aufgaben bei Gemeinden, die Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sind, durch die Verwaltungsgemeinschaft erfüllt. Die mit der Aufgabenverlagerung verbundene Kostenerstattung für die Gemeinden würden bei der vorgesehenen Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes berücksichtigt. Innenminister Jeziorsky: ¿Durch dieses Gesetz werden wir die kommunale Verwaltungskraft stärken und gleichzeitig die politische Eigenständigkeit der Gemeinden bewahren.¿ Die Einbringung des Gesetzentwurfes im Landtag ist für die Sitzung am 3./4. Juli 2003 vorgesehen. Info: Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene z. B. ─ Durchsetzung der Schulpflicht ─ Gaststättenrecht mit Gaststättenerlaubnis ─ Gewerberecht/Erlaubnis von Veranstaltungen ─ Abschleppen von Kraftfahrzeugen ─ Preisangabenverordnung/Überwachung von Preisangaben ─ Ladenschlussgesetz ─ Unterhaltssicherungsgesetz ─ Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, u.a.       - Verstöße gegen staatliche Anordnung:           - Falsche Namensangabe       - Verstöße gegen die öffentliche Ordnung:          - Unzulässiger Lärm          - Belästigung der Allgemeinheit          - Grob anstößige und belästigende Handlungen          - Verbotene Ausübung der Prostitution          - Halten gefährlicher Tiere       -  Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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