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Magdeburg, den 24.06.2003

Landesregierung beschließt Neuorganisation der Bauverwaltung / Finanzminister Paqué und Bauminister Daehre: Mehr Wirtschaftlichkeit und Qualitätssteigerung durch Aufgabenbündelung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 314/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 314/03 Magdeburg, den 25. Juni 2003 Landesregierung beschließt Neuorganisation der Bauverwaltung / Finanzminister Paqué und Bauminister Daehre: Mehr Wirtschaftlichkeit und Qualitätssteigerung durch Aufgabenbündelung Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung entschieden, die Aufgaben des staatlichen Hochbaus mit den Aufgaben des Straßenbaus beim Ministerium für Bau und Verkehr zu bündeln, um neben der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auch eine Qualitätssteigerung zu erzielen. Finanzminister Karl-Heinz Paqué erklärte dazu: ¿Über die Neuorganisation der Bauverwaltung wird seit fast acht Jahren diskutiert, ohne dass es bisher zu klaren Entscheidungen gekommen ist. Es ist daher höchste Zeit, richtungsweisende Entscheidungen zu treffen.¿ Die Landesregierung hatte bereits im August vergangenen Jahres beschlossen, dass die Liegenschafts- und Staatshochbauverwaltung reformiert werden soll. Die daran anschließenden Prüfarbeiten haben zum Ergebnis geführt, dass der Reformstau im Bereich der Bauverwaltung am besten dadurch überwunden werden kann, dass die Bauverwaltungen des Landes in eine Hand gelegt werden. Bauaufgaben werden bisher durch zwei Ressorts wahrgenommen: Während das Ministerium für Bau und Verkehr die Aufgaben des Straßenbaus wahrnimmt, ist das Finanzministerium für den staatlichen Hochbau zuständig. Neben fachlichen Berührungspunkten sind auch die Standorte der Einrichtungen der Hochbau- und Straßenbauverwaltung weitgehend identisch. Durch Nutzung von Synergieeffekten lassen sich also unmittelbar Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. Auch vor diesem Hintergrund mache eine Bündelung der Bauaufgaben durchaus Sinn, so Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre. Da Bauaufgaben nicht zum klassischen Aufgabenspektrum des Finanzministeriums gehören, war sich die Landesregierung einig, diese Aufgaben unter einem Dach beim Minister für Bau und Verkehr anzusiedeln und damit den Weg für tragfähige wirtschaftliche Lösungen zu ebnen. Die Aufgaben, die bisher in der Oberfinanzdirektion Magdeburg, im Finanzministerium und im Landesamt für Straßenbau wahrgenommen werden, sollen in einem Landesbetrieb zusammengefasst werden. Die Behörden der Ortsinstanzen, also die Staatshochbauämter und die Straßenbauämter, sollen künftig  - mit veränderter Struktur - als Niederlassungen dieses Landesbetriebes geführt  werden.    Finanzminister Paquè: ¿Die Landesregierung hat vorerst nur eine Richtungsentscheidung getroffen, die Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Auf der Grundlage dieser Kabinettentscheidung sollen bis zum Herbst die Eckwerte zur endgültigen Struktur der einheitlichen Staatshochbau- und Straßenbauverwaltung erarbeitet werden.¿ Nach Ansicht von Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre bietet die Bildung einer einheitlichen Bauverwaltung vor allem die Chance, vorhandene Kompetenz zu konzentrieren und so künftig ¿qualifiziertere Dienstleistungen aus einer Hand" anbieten zu können. ¿Der neue Landesbetrieb soll sich zu einer anerkannten Serviceeinrichtung entwickeln, in der kompetent entschieden und effektiv gehandelt wird", betonte er. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten bestehende Doppelstrukturen konsequent abgeschafft werden. ¿Von den Bürgern und der Wirtschaft wird völlig zu Recht verlangt, dass Aufgaben nicht nur verwaltet, sondern zielstrebig gelöst werden", so Daehre. Die zusammengefasste Wahrnehmung von Aufgaben wird bereits in einigen Bundesländern praktiziert. Sowohl in Bayern als auch in Nordrhein-Westfalen und Berlin stehen die beiden Sonderverwaltungen unter gemeinsamer Leitung. Auch in anderen Ländern werden inzwischen Überlegungen angestellt, ähnlich wie in Sachsen-Anhalt für den Baubereich so genannte Landesbetriebe zu bilden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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