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Magdeburg, den 24.06.2003

Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative / Finanzminister Paqué: Investitionszulage nach 2004 fortführen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 315/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 315/03 Magdeburg, den 25. Juni 2003 Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative / Finanzminister Paqué: Investitionszulage nach 2004 fortführen Die  Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Fortführung der Investitionszulage ab dem Jahr 2005 in den Bundesrat einzubringen. Nach dem derzeit geltenden Investitionszulagengesetz 1999 sind nur Investitionen förderfähig, die bis spätestens zum 31.12.2004 abgeschlossen werden. Hierzu erklärt Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué: ¿Der jetzt vorliegende Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005 stellt das Ergebnis einer von Sachsen-Anhalt angeschobenen Initiative aller neuen Länder dar. Die Landesregierung hat sich schon sehr früh für eine verlässliche Fortführung dieser sehr bewährten Aufbauhilfe eingesetzt. Aufgrund des zögerlichen Fortganges des wirtschaftlichen Aufholprozesses ist diese auch weiterhin erforderlich. Die Investitionszulage ist eines der wichtigsten Ausgleichsmechanismen im Wirtschaftskraftgefälle zwischen Alt- und Neubundesländern. Dem Grunde nach haben sich der Bund und die Länder  im Solidarpakt II auch darüber geeinigt, die Investitionsförderung über die Laufzeit des Solidarpaktes II fortzusetzen. Ich  hoffe deshalb, dass der Bund und die alten Länder dem Gesetzentwurf im Bewusstsein ihrer Mitverantwortung für den Aufbau Ost zustimmen.¿ Durch die zügige Einbringung des Gesetzentwurfs in die gesetzgebenden Körperschaften soll den Unternehmen rechtzeitig Planungssicherheit und Transparenz für Neuinvestitionen bis zum Ende des Jahres 2008 garantiert werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Förderung von Erstinvestitionen (bewegliche Wirtschaftsgüter und Gebäude) in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen. Die Begünstigung von Ersatzinvestitionen ist nach europäischem Recht nicht mehr zulässig. Je nach Beginn der Investition soll der Fördersatz 12,5 bzw. 10 Prozent (ab 2006) betragen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern von einer auf 25 % bzw. 20 % (ab 2006) erhöhten Zulage. Beibehalten werden soll ebenfalls die Förderung der Sanierung und Modernisierung von Mietwohngebäuden. Die Investitionszulage hierfür beträgt 15 Prozent. In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder in Kerngebieten i. S. des § 7 der Baunutzungsverordnung erhöht sich die Förderung auf 22 Prozent. Dieser erhöhte Fördersatz soll  ebenfalls für denkmalgeschützte Wohngebäude der 50-iger Jahre gelten. ¿Die Investitionszulage stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages dar und bedarf der Zustimmung durch die Europäische Kommission. Die Landesregierung wird sich für eine zügige Genehmigung einsetzen¿, so Paqué. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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